Wie finde ich einen Schulplatz für mein Kind?

Je nach Bundesland und Schultyp müssen verschiedene Dinge beachtet werden.

Die Suche nach einem geeigneten Schulplatz ist eines der drängendsten Anliegen für Eltern und Erziehungsberechtigte. Dies gilt auch - und aktuell insbesondere - für Familien, die neu nach Deutschland kommen, wie zum Beispiel gerade als Flüchtlinge aus der Ukraine. Fast alle Anfragen, die wir als ElternHotline erhalten, drehen sich um diese Frage.

Wie finde ich einen Schulplatz für mein Kind?

Das deutsche Schulsystem

In Deutschland gilt die Schulpflicht. Sind Ihre Kinder älter als sechs Jahre, müssen sie zu Schule gehen. Allerdings ist die Schulpflicht in manchen Bundesländern derzeit für Kinder aus der Ukraine für einige Wochen oder Monate ausgesetzt. Die Übersicht weiter unten gibt einen genaueren Überblick über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

Die große Mehrheit der Schulen in Deutschland wird vom Staat betrieben. Ihre Kinder können diese Schulen kostenlos besuchen. Daneben gibt es private und internationale Schulen, für die allerdings Gebühren anfallen, deren Höhe aber meist abhängig vom Elterneinkommen ist.

Die Schulzeit beginnt mit dem Primarbereich, also dem Besuch der Grundschule bis zur 4. Klasse (bzw. bis zur 6. Klasse in Berlin und Brandenburg). Sinn der Grundschule ist es, die Kleinen auf das Lernen im Sekundarbereich (weiterführende Schulformen) vorzubereiten.

Außer in Nordrhein-Westfalen werden Grundschulkindern Schulen entsprechend ihres Wohnortes zugewiesen. In begründeten Fällen ist es möglich, beim zuständigen Schulamt einen Umschulungsantrag zu stellen. 

Auf den Primarbereich folgt die Sekundarstufe I, die alle weiterführenden Schulen ab der 5. (in Berlin und Brandenburg ab der 7. Klasse) bis zur 9./10. Klasse umfasst. Es gibt sehr unterschiedliche Schultypen in den Bundesländern, die zudem auch noch sehr unterschiedliche Namen tragen: Die ursprünglichen Kernschultypen waren bzw. sind die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium. Das Gymnasium ist für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler, die Hauptschule eher für leistungsschwächere.

Da aber immer weniger Schülerinnen und Schüler auf die Hauptschule gingen, wurden diese in fast allen Bundesländern mit den Realschulen zusammengelegt. Der Name dieser "Gemeinschaftsschulen" ist sehr unterschiedlich: Sekundarschule, Gesamtschule, Mittelschule, Oberschule oder Werkrealschule. Steht das Wort "Intergrierte" davor, also zum Bespiel "Integrierte Gesamtschule" oder "Integrierte Sekundarschule", dann handelt es sich um eine Schule, die - wie das Gymnasium - bis zum Abitur führt.

An allen diesen Schulen können Schülerinnen und Schüler in Deutschland einen Schulabschluss erwerben, der wichtig für den weiteren Bildungsweg ist. Grundsätzlich können drei Abschlüsse erworben werden:

Welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen soll, liegt dabei nicht immer vollständig in Ihrem eigenen Ermessen, sondern wird in einigen Bundesländern von einer bindenden Lehrerempfehlung vorgegeben.

Jugendliche, die erfolgreich die Haupt- oder Realschule oder eine der verschiedenen Schulen mit mehreren Bildungsgängen durchlaufen und mit em Haupt- oder Realschulabschluss verlassen haben, machen anschließend meist eine duale oder schulische Berufsausbildung, oder wechseln auf ein Gymnasium oder eine Integrierte Gesamtschule bzw. Integrierte Sekundarschule.
Am Gymnasium können Schülerinnen und Schüler am Ende der 12. oder 13. Klasse durch eine erfolgreich bestandene Prüfung ihr Abitur oder ihr Fachabitur erhalten. Diese Qualifikation berechtigt sie dazu, anschließend an einer Hochschule oder Fachhochschule zu studieren. Sie können aber über eine Berufsausbildung auch den direkten Einstieg in die Praxis wählen.

In Deutschland werden für die Kinder und Jugendlichen aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine meist sogenannte Willkommensklassen eingerichtet, die aber auch anders heißen können. Ziel dieser Willkommensklassen ist es, ausländischen Kindern und Jugendlichen in diesen Lerngruppen erste Grundkenntnisse der deutschen Sprache beizubringen, um die Schüler danach schnellstmöglich in den Regelklassen integrieren zu können. In einer Flüchtlingsklasse kommen verschiedene Nationen, verschiedene Altersgruppen und ein unterschiedlicher Bildungsstand zusammen. In der Regel unterstützen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Erstaufnahmestellen bei der Beantragung eines Schulplatzes.

Im Folgenden beschreiben wir kurz die in den 16 Bundesländern geltenden Regelungen:

Baden-Württemberg

Geflüchtete Kinder sind berechtigt, direkt nach der Ankunft eine Schule zu besuchen. Das Land hat eine Webseite eingerichtet, um die dringlichsten Fragen zu beantworten:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/faq-ukrainie-krieg-auf-ukrainisch

Bayern

In Bayern beginnt die Schulpflicht offiziell drei Monate nach Ankunft, Kinder können aber gern schon früher in den Schulen aufgenommen werden. Wichtige Informationen hat das Land hier zusammengestellt:
https://www.km.bayern.de/ukraine/informationen-fuer-fluechtlinge.html

Berlin

Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen ihre Kinder zunächst in der Koordinierungsstelle des Schulamtes in ihrem Wohnbezirk anmelden. Die Schulbehörde entscheidet darüber, in welche Schule und in welche Klasse das Kind eingeschult wird. Dabei werden das Alter, ein Sprachtest und die schulärztliche Untersuchung des Kindes berücksichtigt. Anschließend melden Eltern ihr Kind in der mitgeteilten Schule persönlich an. Für Kinder, die noch keine Deutschkenntnisse haben, sind 250 neue Willkommensklassen geplant.

https://www.berlin.de/sen/bjf/gefluechtete/#schule

Brandenburg

In Brandenburg ruht die Schulpflicht für die ersten sechs Wochen nach Ankunft. Das Bildungsministerium bietet an allen Aufnahmestellen freiwillige Sprachkurse für die ersten drei Monate an.
https://mbjs.brandenburg.de/current-ukraine-informationrefugee-schoolchildren.html

Bremen

Die Schulanmeldung von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter (6-18 Jahre) werden zentral über die Senatorin für Kinder und Bildung getätigt. Hierfür schreiben Sie eine E-Mail an ankommen@bildung.bremen.de mit Ihren persönlichen Daten wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift, sowie Telefonnummer.
Die Kolleg:innen Frau Ugrar (Allgemeinbildende Schulen, Tel.: 0421 361 56603, Guelcin.Ugrar@bildung.bremen.de) und Herr Hallmann (Berufsbildende Schulen, Tel.: 0421 361 12561, Torsten.Hallmann@bildung.bremen.de) stehen Ihnen für Auskünfte bereit. (auch auf Russisch und Ukrainisch)

Hamburg

Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen werden in einer Basis- bzw. Internationalen Vorbereitungsklasse (IVK) auf den Besuch in Regelklassen vorbereitet. Für die Zuschulung der allermeisten Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahre ist das Schulinformationszentrum (SIZ) zuständig. Dieses prüft das amtlich angegebene Alter und schult entsprechend in altersgerechte Basisklassen oder IVK zu. Es bedarf keines persönlichen Termins im SIZ, eine Kopie oder ein gut leserliches Foto des Ausweises oder der Geburtsurkunde (wichtig: Altersangabe) und die aktuelle Anschrift reichen aus. (zuschulung@bsb.hamburg.de)
Auf dieser gibt es unten ein verlinktes Dokument auf Ukrainisch mit allen relevanten Informationen: https://www.hamburg.de/bsb/ukraine/15967848/zuschulung/

Hessen

Die erste Anlaufstelle - nach der Meldebehörde - sind die Aufnahme- und Bratungszentren des örtlich zuständigen Staatlichen Schulamtes. Die Kontakte der Schulämter sowie weitere Informationen hat das Land hier zusammengestellt:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/unterstuetzung-fuer-gefluechtete-familien

Mecklenburg-Vorpommern

Grundsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wenden sich an die örtlich zuständige Schule und bringen eigene Personalpapiere (Personalausweis oder Pass oder Ersatzbescheinigung), die Meldebestätigung, die Geburtsurkunde des Kindes, Schulzeugnisse sowie einen Gesundheitsnachweis mit. Je nachdem, ob sich das Kind in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung dann, ob es auf der Schule bleiben kann, oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) wechseln sollte.

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Umgang-mit-dem-Ukraine%E2%80%93Krieg-an-den-Schulen/ (nur auf deutsch)

Niedersachsen

Das Bundesland hat die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/krieg_gegen_die_ukraine_angebote_und_unterstutzung_in_kitas_und_schulen_faqs/faqs_fur_eltern_aus_der_ukraine_allgemein_bildende_schulen/faqs-fur-eltern-aus-der-ukraine-allgemein-bildende-schulen-209709.html
(zum großen Teil in ukrainischer Sprache)

Schule in Niedersachsen knapp und klar: https://www.mk.niedersachsen.de/download/182382/Schule_in_Niedersachsen_knapp_und_klar_ukrainisch.pdf

Nordrhein-Westfalen

Die Zuweisung eines Schulplatzes für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die örtlich zuständigen staatlichen Schulämter. Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der ankommenden Familien aus der Ukraine zur angemessenen Beschulung ihrer Kinder.
Für Ukrainer:innen hat der WDR eine umfangreiche Übersicht mit Informationen in folgendem Video zusammengestellt: https://www1.wdr.de/nachrichten/fluechtlinge/ukraine-deutschland-informationen-ueberblick-102.html

Allgemeine Informationen zum Schulwesen in Nordrhein-Westfalen (NRW) finden Sie hier: https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/landesstelle-schulische-integration/schulische-integration-von-kindern-und-jugendlichen-aus-der-ukraine Die Informationen stehen als PDF auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung (etwas herunterscrollen, siehe „Informationen zum Schulsystem in Nordrhein-Westfalen“).

Rheinland-Pfalz

Ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Gemeinde sind Kinder und Jugendliche schulbesuchspflichtig. Die Landesregierung hat häufige Frage hier zusammengestellt: https://ukraine.rlp.de/de/kita-und-schule-shkola-ta-ditjachii-sad/schule/
Informationen zum Schulsystem in Rheinland-Pfalz gibt es auf dieser Seite:
https://migration.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/migration.bildung-rp.de/Broschueren__Lehrplaene/Das_SchulsystemRLP_Ukrainisch_.pdf

Saarland

Auch im Saarland gilt die allgemeine Schulpflicht für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Die wichtigsten Fragen zum Schulsystem hat das Land hier zusammengestellt:
https://www.saarland.de/DE/portale/ukraine/faq/bildung/faqukrainisch/faqukrainisch_node.html

Sachsen-Anhalt

Das Land bildet Ankunftsklassen, in denen in deutscher und ukrainischer Sprache unterrichtet wird. Zur Anmeldung in der Schule werden eine Meldebescheinigung und ein aktueller Nachweis über eine in Deutschland durchgeführte ärztliche Untersuchung benötigt.
https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/informationen-fuer-eltern-und-lehrkraefte-aus-der-ukraine/

Sachsen

Das Landesamt für Schule und Bildung ist der zentrale Ansprechpartner für hilfesuchende Eltern aus der Ukraine. Die Schulanmeldung erfolgt elektronisch über ein Anmeldeportal: https://www.lasub.smk.sachsen.de/gefluechtete-kinder-aus-der-ukraine-sind-willkommen-4490.html

Schleswig-Holstein

In diesem Bundesland erfolgt die Anmeldung direkt über die Schule, an der das Kind aufgenommen werden soll.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schule_fluechtlinge/schulbesuch_ukraine.html

Thüringen

Das Schulamt des Landes Thüringen empfiehlt Eltern, innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug direkt mit einer Schule vor Ort Kontakt aufzunehmen. Zu einem Termin in der Schule vor Ort sollten folgende Dokumente mitgebracht werden: übersetzte Zeugnisse, die aktuelle Meldebescheinigung/ Aufenthaltserlaubnis, Impfnachweise.
https://schulamt.thueringen.de/aktuell/informationen-fuer-ukraine-fluechtlinge

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