Kitas und Schulen im Wechselbad

Update vom 9.4.2021 zu den aktuellen Regelungen

Am Donnerstag hat die Kultusministerkonferenz getagt und nur einen allgemeinen Beschluss gefasst, dass man die Kitas und Schulen möglichst lange offenhalten möchte. Seit unserem letzten Überblick hat sich ein bisschen was getan und wir fassen hier den aktuellen Sachstand (Stand: 9.4.21 18h) kurz zusammen. Einen ausführlicheren Überblick gibt es unter Corona-was-darf-ich

Kitas und Schulen im Wechselbad

Schulen auf oder zu?

Vorweg der grundlegende Hinweis: Angesichts wahrscheinlich in den nächsten Tagen wieder weiter steigender Inzidenzzahlen ist davon auszugehen, dass sich die nachfolgenden Informationen zur Situation in den Schulen jederzeit ändern kann. Den aktuellen Stand findet ihr für Euer Bundesland unter CWDI.

In fast allen Bundesländern sind die Abschlussklassen im Präsenz- bzw. – korrekter – im Wechselunterricht. Für sie gelten Sonderregelungen, sodass die folgenden Ausführungen für sie nicht gelten.

In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Schulen vorerst grundsätzlich im Distanzunterricht. Zwar gilt diese Regelung in einigen Ländern im Moment nur für die kommende Woche. Angesichts steigender Inzidenzwerte erscheint eine Verlängerung dieser Regelung wahrscheinlich.

In Bayern gibt es einen Stufenplan. Da jedoch derzeit alle Regionen über einem Inzidenzwert von 50 liegen (je 100.000 Einwohner/innen in den letzten 7 Tagen) gibt es einige Regionen mit Wechselunterricht; in den meisten Regionen sind die Schulen im Distanzunterricht.

In Berlin, Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein sind die Grundschulen im Wechselunterricht, die weiterführenden Schulen bleiben im Distanzunterricht. In Berlin und Brandenburg sollen sie ggf. in der folgenden Woche in den Wechselunterricht zurückkehren. In Niedersachsen sieht es aufgrund der Inzidenzwerte genauso aus.

In Hamburg, Rheinland-Pfalz und im Saarland sind sowohl die Grund- als auch die weiterführenden Schulen im Wechselunterricht.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Grund- und weiterführende Schulen im Präsenzunterricht, solange die Inzidenzwerte unter 150 liegen.

In Sachsen-Anhalt sind die Schulen im Präsenzunterricht, ab einer Inzidenz von über 200 werden die Schulen geschlossen; Sachsen will die Schulen inzidenzunabhängig offen halten.

In Thüringen sind die Schulen aktuell im Distanzunterricht.

In den meisten Ländern gilt zudem eine Präsenzpflicht und es sollen – ab der nächsten oder übernächsten Woche – Schnelltests durchgeführt werden. In einigen Länder gilt, dass nur die Schüler/innen am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, die negativ getestet sind.

Über die Umsetzung der Tests gibt es einige Diskussionen: so stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, die Schüler/innen zu testen, bevor sie die Schule betreten, anstatt, dass sie den Schnelltest selbst im Klassenverband und gleichzeitig mit allen anderen Schüler/innen vornehmen. In diesem Fall gibt es sicherlich ein Restrisiko, wenn jemand in der Klasse infiziert ist.

Kitas meist auf – aber nicht im Regelbetrieb

Außer in Hamburg und Berlin, wo die Kitas seit Januar (Hamburg) bzw. seit Donnerstag, dem 8. April, explizit im Notbetrieb sind, sind die Kitas in allen anderen Ländern erst einmal weiter auf. Allerdings gibt es sehr unterschiedliche Regelungen, die mal eingeschränkter Regelbetrieb, mal erweiterter Notbetrieb heißen – oder noch anders. In einigen Ländern, wie Brandenburg oder Baden-Württemberg, sind die Kitas offiziell geöffnet, die Eltern werden aber nachdrücklich aufgefordert, ihre Kinder zuhause zu betreuen. Eine Testpflicht ist für Kita-Kinder meist nicht vorgesehen, für Erzieher/innen hingegen in der Regel schon.

Da es sich aber von Tag zu Tag bzw. Woche zu Woche ändern kann, empfehlen wir Euch, dass ihr von Zeit zu Zeit vorsorglich auf CWDI nachschaut, welche Regelungen gerade gelten. Ihr werdet aber sicher auch von den Kita-Leitungen entsprechend informiert, wenn sich etwas ändert.

Notbetrieb

Sollten Kitas oder Schulen zu sein, dann gibt es sowohl für die Kitas als auch für die Grundschulen einen Notbetrieb, den Eltern unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Das gilt oft auch für Kinder, die in der 5. oder 6. Klassen sind, sofern diese Klassen nicht, wie in Berlin oder Brandenburg, zu den Grundschulen zählen.

Zu den Voraussetzungen für die Nutzung der Notbetreuung zählt meistens, dass die Eltern in einem versorgungsrelevanten Beruf arbeiten oder alleinerziehend sind. Es gibt aber oft weitere Detailregelungen – schaut daher auch bitte auf oder fragt bei Eurer Kita oder Schule nach.

Kinderkranktage bzw. Kinderkrankengeld

Sofern die Kitas oder Schulen zu sind, und ihr die Notbetreuung nicht nutzen könnt, steht euch grundsätzlich sogenannte Kinderkranktage zur Verfügung, die ihr dazu nutzen könnt. Siehe zu den einzelnen Regelungen hier (https://elternhotline.de/de/beitrag/126/was-ist-kinderkrankengeld-und-wie-kann-ich-es-beantragen).

Allerdings könnten die Kinderkranktage bald aufgebraucht sein, wenn ihr sie seit Anfang des Jahres habt nutzen müssen. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber auf diese Situation reagiert – eigentlich müsste es eine weitere Verlängerung geben.

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