Kinderbetreuung - wie funktioniert das in Deutschland?

Der Weg vom Antrag zum Kitaplatz ist einfach und kompliziert zugleich

Es gibt einige übergreifende und bundesweit geltende Regelungen, für den konkreten Kitaplatz kommt es aber auf das Bundesland bzw. die jeweilige Kommune an. Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick über Strukturen und geltende Regelungen - mit einem spezifischen Blick auf die aktuellen Ausführungen der Länder für ukrainische Flüchtlinge.

Kinderbetreuung - wie funktioniert das in Deutschland?

Kindergarten

Kinder im Alter von null bis fünf Jahren können einen Kindergarten besuchen, der Besuch ist grundsätzlich freiwillig und die Eltern entscheiden, ob das Kind eine sogenannte Kindertagessätte besuchen bzw. bei einer Tagespflegperson unterkommen soll. In der Kurzform wird dabei auch von Kita gesprochen.

Kindertagesstätte bezeichnet dabei größere Einrichtungen, die eine Krippe für die unter dreijährigen Kinder und/oder einen Kindergarten für die älteren Kinder haben. Tagespflege bezeichnet meist die Unterbringung bei einer qualifizierten Fachkraft, die bis zu fünf Kinder aufnehmen kann. Daneben gibt es auch Großpflegeeinrichtungen, die mehr Kinder aufnehmen können.

Es gibt zwar im Grundsatz einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für jedes Kind, das mindestens ein Jahr alt ist. Allerdings gibt es in fast allen Bundesländern weniger Kitaplätze als Kinder in dem genannten Alter, das heißt, Eltern haben häufig Schwierigkeiten einen Platz für ihr Kind zu finden. Die besten Chancen, einen Kitaplatz zu bekommen, gibt es im Spätsommer, das heißt im August oder September, wenn die älteren Kinder den Kindergarten verlassen haben und in die Grundschule gehen. In den anderen Monaten werden Plätze nur sehr selten frei, zum Beispiel, wenn Familien umziehen. 

Es gibt keine festen Kriterien, nach denen entschieden wird, welche Kinder aufgenommen werden. Das ist der freien Entscheidung der Einrichtung überlassen. Die Kitas haben meist eine Liste, in die Eltern ihr Kind aufnehmen lassen können. Es ist hilfreich, sich intensiv und frühzeitig um einen Kitaplatz zu kümmern.

Bevor Sie Ihr Kind in einer bestimmten Kita anmelden können, benötigen Sie meist einen Nachweis, dass Sie einen Anspruch auf einen Kitaplatz haben und wie viele Stunden pro Woche dieser Anspruch umfasst. In den meisten Bundesländern besteht ein Grundanspruch auf etwa vier oder fünf Stunden pro Tag bzw. 20 bis 25 Stunden. Mehr Stunden pro Tag bzw. Woche setzen meist eine entsprechende Notwendigkeit voraus, zum Beispiel, weil die Eltern mehr Stunden pro Tag oder Woche arbeiten. Es gibt auch andere Gründe für eine längere Betreuungszeit; das ist aber in den Ländern unterschiedlich.

Auch wenn die 16 Bundesländer die grundsätzlichen Regelungen für den Anspruch auf einen Kitaplatz bestimmen, liegt die Hauptverantwortung bei den Jugendämter vor Ort. Das heißt, Eltern sollten sich beim Jugendamt in der Stadt oder dem Hauptort einer Kommune melden und dort einen Berechtigungsschein beantragen. Dieser Berechtigungsschein hat sehr unterschiedliche Namen, manchmal wird er Gutschein genannt.

Mit diesem Gutschein gehen Sie dann zu verschiedenen Kitas in der Nähe Ihrer Wohnung und melden Ihr Kind an. Es kann sehr hilfreich sein, der Kita-Leitung Ihre besondere Situation zu verdeutlichen und zu betonen, wie wichtig Ihnen der möglichst schnelle Start in der Kita ist.

Darüber hinaus ist es ratsam, sowohl für die Antragstellung als auch die Anmeldung in der Kita oder bei einer Tagespflegeperson jemanden mitzunehmen, der Deutsch spricht. Die Antragsformulare sind fast immer auf Deutsch und auch die Kita-Leitungen sprechen nur sehr selten Russisch bzw. Ukrainisch.

Die ElternHotline wünscht viel Erfolg beim Finden eines Kitaplatzes für Ihr Kind.

Regelungen einzelner Bundesländer (soweit verfügbar)

Die folgenden Übersicht beruht auf den verfügbaren Informationen auf den Seiten der zuständigen Landesbehörden, d.h. meist des für die Kitas zuständigen Ministeriums.

Baden-Württemberg

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen. Die Kommunen regeln das einzeln.

Bayern

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen. Die Kommunen regeln das einzeln.

Berlin

Für den Kitaplatz ist ein sogenannter Kita-Gutschein erforderlich. Er kann hier beantragt werden: https://fms.verwalt-berlin.de/kita/frm/main?execution=e1s1

Brandenburg

Es besteht für alle Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Die Eltern werden gebeten, auf die Kitas zuzugehen und die Kitas werden gebeten, die Kinder unbürokratisch aufzunehmen.

Bremen

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen. Eltern können sich unter folgender Email-Adresse melden: ankommen@bildung.bremen.de.

Hamburg

Es besteht ein Rechtsanspruch auf fünf Stunden Betreuung pro Tag. Die Eltern müssen selbst einen freien Platz finden. Eine Übersicht mit freien Plätzen gibt es unter folgendem Link: https://padlet.com/PariHH/Kitaplatz_GefluechteteKinder. Um den erforderlichen Kita-Gutschein zu bekommen muss spätestens am Tag des Betreuungsbeginns ein Antrag auf Kindertagesbetreuung im zuständigen Bezirksamt gestellt werden. Die Kita-Leitung soll bei Antragstellung helfen.

Hessen

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen. Die Anmeldung erfolgt beim Jugendamt des Wohnortes.

Mecklenburg-Vorpommern

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen. Die Kitaplätze müssen individuell und privat gesucht werden.

Niedersachsen

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen.

Nordrhein-Westfalen

Es gibt formal einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz (was aber nicht heißt, dass man auch wirklich einen Platz bekommt). Folgende Liste kann bei der Suche nach einem Kitaplatz helfen: https://www.kita.nrw.de/kinder-betreuen/kita-finder. Eine weitere hilfreiche Website ist: https://www1.wdr.de/nachrichten/fluechtlinge/ukraine-nrw-informationen-ueberblick-102.html 

Rheinland-Pfalz

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen. Ein Kitaplatz kann beantragt werden; die Kitas sollen die Anzahl der Plätze aufstocken.

Saarland

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen. Weitere Informationen waren nicht zu finden.

Sachsen

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen, außer, dass ein Anspruch bestehe. Ein Antrag kann bei der zuständigen Landesstelle beantragt werden: https://amt24.sachsen.de/web/guest/leistung/-/sbw/Kinderkrippe+Kinder+bis+drei+Jahre+in+einer+Einrichtung+in+kommunaler+Traegerschaft+anmelden-6000403-leistung-0.

Sachsen-Anhalt

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen. Es liegen uns keine Informationen vor.

Schleswig-Holstein

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen, außer dem Hinweis, dass grundsätzlich ein Anspruch bestehe. Die Eltern können den Kita-Platz bei der Wohnortgemeinde beantragen. Da nicht immer sofort ein Platz angeboten werden kann, wird darauf hingewiesen, dass der Antrag so früh wie möglich gestellt werden sollte.

Thüringen

Es gibt (bisher) keine offiziellen Landesregelungen. Es liegen uns keine Informationen vor.

Themen

Artikel zum Thema