Wie weiter nach den Osterferien?

Teil 1 - Kitas und Schulen: auf oder zu?

Mit Ausnahme von Hamburg und Sachsen-Anhalt sind in dieser Woche in den Bundesländern noch die Osterferien angesagt. Die Schulen zu, noch mal richtig ausruhen und entspannen, bevor es dann ab kommendem Montag (12. April) fast überall wieder in die Schule geht – nur in Hessen und Schleswig-Holstein enden die Osterferien eine Woche später.

Wie weiter nach den Osterferien?

Schulen auf oder zu?

Wie es nach den Osterferien mit dem Schulunterricht weitergeht, entscheiden grundsätzlich die Bundesländer eigenständig. Den aktuellen Stand findet ihr für Euer Bundesland unter Corona-was-darf-ich. Allerdings hat sich die Kultusministerkonferenz für kommenden Donnerstag, den 8. April, zu einer weiteren Sitzung verabredet, bei der es auch darum gehen dürfte, ob die Schulen auch weiterhin offen und im Wechselunterricht bleiben oder doch wieder geschlossen und in den Distanzunterricht übergehen. Sofern die Schulen grundsätzlich offen bleiben, müsste auch über die Präsenzpflicht bzw. deren Aufhebung entschieden werden.

Bisher waren die Bildungsministerinnen und -minister immer relativ standhaft und haben beschlossen, dass die Schulen als letztes geschlossen werden sollen, wenn es überhaupt nicht anders geht. Daran hat auch die letzte Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nichts geändert (siehe hier).

Allerdings hat sich heute der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, der zugleich Bundesvorsitzender der CDU ist, für einen harten Lockdown ausgesprochen, der zwei bis drei Wochen dauern solle. Davon soll auch die Wirtschaft stärker betroffen sein: „Es sind immer noch zu viele Menschen in Bewegung zum Arbeitsplatz.“ Über den Lockdown sollen eine neue Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin entscheiden, die noch in dieser Woche – und nicht erst nächsten Montag (12. April) – stattfinden soll.

Er hat zwar nichts zur Situation der Schulen gesagt, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass die Schulen ab nächste Woche bundesweit wieder geschlossen werden und auf Distanzunterricht umgestellt wird. Schließlich sind auch die Inzidenzwerte schon wieder besonders hoch Und es sind insbesondere auch Kinder und Jugendliche stärker betroffen (siehe dazu ausführlicher hier).

Im Moment ist die Lage daher unklar. Wir halten Euch auf dem Laufenden, sobald sich etwas abzeichnet.

Kitas auf oder zu?

Außer in Hamburg und Berlin, wo die Kitas seit Januar (Hamburg) bzw. ab Donnerstag, dem 8. April, wieder in den Notbetrieb wechseln, sind die Kitas in allen anderen Ländern erst einmal weiter auf. Allerdings gibt es sehr unterschiedliche Regelungen, die mal eingeschränkter Regelbetrieb, mal erweiterter Notbetrieb heißen – oder noch anders. Da es sich aber von Tag zu Tag bzw. Woche zu Woche ändern kann, empfehlen wir Euch, dass ihr von Zeit zu Zeit vorsorglich bitte auf Corona-was-darf-ich nachschaut, welche Regelungen gerade gelten. Ihr werdet aber sich auch von den Kita-Leitungen entsprechend informiert, wenn sich etwas ändert.

Notbetrieb

Sollten Kitas oder Schulen zu sein, dann gibt es meist sowohl für die Kitas als auch für die Grundschulen einen Notbetrieb, den Eltern unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Manchmal können auch Kinder in der 5. oder 6. Klassen die Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn diese nicht, wie in Berlin oder Brandenburg zu den Grundschulen zählen.

Zu den Voraussetzungen für die Nutzung der Notbetreuung zählt meistens, dass die Eltern in einem versorgungsrelevanten Beruf arbeiten oder alleinerziehend sind. Es gibt aber oft weitere Detailregelungen – schaut daher auch bitte auf oder fragt bei Eurer Kita oder Schule nach.

Kinderkranktage bzw. Kinderkrankengeld

Sofern die Kitas oder Schulen zu sind, und ihr die Notbetreuung nicht nutzen könnt, steht euch grundsätzlich sogenannte Kinderkranktage zur Verfügung, die ihr dazu nutzen könnt. Siehe zu den einzelnen Regelungen hier.

Allerdings könnten die Kinderkranktage bald aufgebraucht sein, wenn ihr sie seit Anfang des Jahres habt nutzen müssen. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber auf diese Situation reagiert – eigentlich müsste es eine weitere Verlängerung geben.

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