Lexikon

In der Kommunikation mit Schule, Kita und Behörden kommen immer wieder Wörter vor, die mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten. Für dich haben wir die wichtigsten Fachbegriffe des Elternalltags gesammelt und einfach erklärt.

Abzweigungsantrag Kindergeld

Das Kindergeld hilft den Eltern bei den Unterhaltskosten für das Kind. Normalerweise geht das Kindergeld an die Eltern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld jedoch direkt an das Kind gehen, z.B. wenn das volljährige Kinder nicht mehr bei den Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung lebt. Dafür muss man bei der Familienkasse einen Antrag stellen, den sog. Abzweigungsantrag. (siehe auch: Kindergeld)

Alleinerziehenden-Mehrbedarf

Wenn man alleinerziehend ist und Leistungen vom Jobcenter bezieht, kann man weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass man tatsächlich allein für das Kind verantwortlich und für den Unterhalt zuständig ist. Wie viel Geld man als alleinerziehender Elternteil erhält, hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab. Aktuell (August 2020) beträgt der Mehrbedarf bei einem Kind unter 7 Jahren 155,52 Euro. Unabhängig von der Anzahl der Kinder darf der Mehrbedarf für Alleinerziehende allerdings nicht 60 Prozent des Regelbedarfs überschreiten, im Jahr 2020 liegt also der Höchstbetrag bei 259,20 Euro. Der Alleinerziehenden-Mehrbedarf ist beim Jobcenter zu beantragen.

Amtliche Beglaubigung

Die Amtliche Beglaubigung ist ein Dokument, was nur von Behörden ausgestellt werden kann, zum Beispiel von einem Bürgeramt. Eine Beglaubigung ist dann notwendig, wenn man die Richtigkeit eines Dokuments amtlich bestätigen lassen muss. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein potenzieller Arbeitgeber Zeugnisse einsehen und beglaubigt haben möchte. 

Amtsgericht

Das Amtsgericht ist bei Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitbetrag von einschließlich 5.000 Euro zuständig. Es ist ebenfalls die richtige Anlaufstelle, wenn es um Mietangelegenheiten, Wohnraum und Kindschaftsstreitigkeiten sowie Unterhalts- und Familienangelegenheiten geht.

Anerkennung der Vaterschaft

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist möglich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, der Vater ein Kind aber als sein eigenes anerkennen möchte. Sie kann während der Schwangerschaft oder auch nach der Geburt anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist neben der Zustimmung der Mutter u.a. auch, dass niemand anderes die Vaterschaft bereits übernommen hat. Kostenlos kann man die Anerkennung beim Jugend- und Standesamt vornehmen. Sie kann auch beim Notar erfolgen, den man allerdings für die Leistung bezahlen muss.

Arbeitslosengeld I (ALG I)

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Leistung für arbeitslose Menschen. ALG I beträgt 60 Prozent (bei Kindern: 67 Prozent) des letzten Nettogehalts und wird unabhängig von Ersparnissen gezahlt. Den Antrag auf ALG I wird bei der örtlichen Arbeitsagentur gestellt, wo man sich auch arbeitslos melden muss. Diese Hilfe kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet haben. Zusätzlich muss man grundsätzlich in der Lage sein, mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten.

Arbeitslosengeld II (ALG II; Grundsicherung; umgangssprachlich auch Hartz 4)

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommen Menschen, die hilfebedürftig sind. Voraussetzung ist zudem, dass sie erwerbsfähig sind. Das Arbeitslosengeld II beträgt zurzeit 432,00 Euro pro Monat für eine erwachsene Person. Zusätzlich dazu kann Wohngeld beantragt werden. Bei der Zahlung von ALG II werden die Ersparnisse einer Person mitgerechnet und der Anspruch auf die Höhe des ALG II angepasst. So wird zum Beispiel auch das Elterngeld vollständig als Einkommen mit eingerechnet und das ALG II entsprechend reduziert. Bei Bedarfsgemeinschaften wird auch das Einkommen von anderem, im Haushalt lebenden Personen angerechnet. (siehe auch: erwerbsfähig, Bedarfsgemeinschaften, Elterngeld, Wohngeld)

Arbeitslosigkeit

Wenn man keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, ist man arbeitslos. Arbeitslose Menschen haben in Deutschland einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Arbeitslosengeld II (Hartz 4). Wie viel Geld man bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab (siehe hierzu Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II). Um bei Arbeitslosigkeit finanzielle Hilfe zu erhalten, muss man bei den zuständigen Behörden persönlich vorsprechen. Für ALG I ist die örtliche Arbeitsagentur zuständig, für ALG II das örtliche Jobcenter.

Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass das Einkommen anderer Personen, die im gleichen Haushalt mit dem oder der AntragstellerIn leben, auf das Arbeitslosengeld II bzw. die Grundsicherung anzurechnen ist. Die Höhe der Förderung fällt dadurch niedriger aus.

In der Regel ist mit einer Bedarfsgemeinschaft eine Familie, eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft gemeint. So zählen zum Beispiel Wohngemeinschaften mit Freunden nicht dazu. Bei einer Bedarfsgemeinschaft handelt es sich nämlich um Personen in einem Haushalt, die so eng zueinander stehen, dass sie sich gegenseitig finanziell unterstützen (müssen). Allerdings versucht das Jobcenter bisweilen, auch bei anderen Wohnsituationen, zum Beispiel wenn ein Mann und eine Frau oder zwei Frauen bzw. Männer zusammenzuwohnen, eine Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen.

Anhand der Bedarfsgemeinschaft und der Personen, die dazu zählen, wird auch die finanzielle Leistung berechnet, die man erhält. Ob Kinder zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen, hängt von folgenden Voraussetzungen ab:

  • Das Kind ist jünger als 25 Jahre
  • Das Kind ist nicht verheiratet
  • Das Kind hat kein eigenes Einkommen oder Vermögen

Beistandschaft (Beantragung)

Wenn es um die Vaterschaft und den Unterhalt geht, können insbesondere während der ersten Zeit nach der Geburt noch einige Fragen aufkommen. Dies betrifft nicht nur die Klärung der Vaterschaft an sich, sondern auch Fragen rund um die Zahlung von Unterhalt für das Kind. Um diese Fragen bestmöglich und im Sinne des Kindes zu beantworten, kann man beim Jugendamt Unterstützung in Form eines Beistands beantragen. Der Beistand ist eine Person, die zu den Themen Unterhalt und Vaterschaft berät. Diese Hilfe ist freiwillig und kostenlos. Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils. Einen Beistand kann man bis zu der Volljährigkeit des Kindes beantragen.

Beratungshilfeschein

Beratungshilfe wird einkommensschwachen Personen gewährt, die eine Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche Vertretung benötigen. Beratungshilfe kann für jede Angelegenheit nur einmal bewilligt werden. Eine einmal erteilte Beratungshilfe besteht bis zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit. Beratungshilfe gibt es nur auf Antrag beim Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt mit Bitte um Beratungshilfe. Das gerichtliche Beratungshilfeverfahren ist gebührenfrei. Für die Beratung oder außergerichtliche Vertretung kann die Beratungsperson eine Gebühr von 15,00 EURO erheben.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe hilft, wenn man in einer Ausbildung ist und der Lohn nicht für den eigenen Lebensunterhalt reicht. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass man zum Zweck der Ausbildung zwingend auswärts untergebracht sein muss. Konkret heißt das, der Ausbildungsort – Schule oder Betrieb – ist so weit entfernt vom Elternhaus, dass man nicht pendeln kann. Um diese Leistung zu bekommen, muss man einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Die Höhe der Unterstützung hängt von individuellen Faktoren ab. Wie viel Geld man bekommt, kann hier ausgerechnet werden. (Link: http://www.babrechner.arbeitsagentur.de).

Beschäftigungsverbot

Ein Beschäftigungsverbot betrifft Schwangere, denen die Arbeit untersagt werden kann, wenn durch das Ausüben des Berufs ein zu hohes Gesundheitsrisiko besteht. Das Beschäftigungsverbot wird von ÄrztInnen ausgesprochen und ist dafür da, werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder zu schützen. So kann zum Beispiel lang anhaltende Übelkeit, Erbrechen oder auch Stress ein Grund dafür sein, ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Während dieser Zeit bekommen die Mütter weiterhin den vollen Lohn ausgezahlt.

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen sind Wohnformen, bei denen Menschen Unterstützung finden, die verschiedene Formen der Hilfe benötigen, wenn sie bestimmte Aufgaben nicht mehr eigenständig übernehmen können. Dazu können zum Beispiel psychisch kranke bzw. seelisch, geistig und körperlich behinderte Menschen zählen. Aber auch Obdachlose oder Jugendliche können im Betreuten Wohnen leben. Die Betreuung übernehmen beispielsweise SozialarbeiterInnen und PsychologInnen.

Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt soll dafür sorgen, dass – z.B. nach einer Trennung oder Scheidung – der betreuende Elternteil ausreichend finanzielle Mittel hat, um die Betreuung des Kindes auch übernehmen zu können. Er muss von dem Elternteil gezahlt werden, der das Kind nicht betreut. Der Anspruch besteht zunächst zumindest für die ersten drei Jahre ab der Geburt. Während dieser Zeit muss die betreuende Person (meist die Mutter) nicht erwerbstätig sein.

Die Zahlung des Betreuungsunterhalts setzt aber auch beim zahlenden Elternteil eine Leistungsfähigkeit voraus. Erwerbstätige Personen haben einen Selbstbehalt von 1.080 Euro pro Monat, arbeitslose von 880 Euro, bevor der Mindestunterhalt gezahlt werden muss. Bei volljährigen Kindern kann sich der Selbstbehalt auf 1.300 Euro erhöhen.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll verhindern, dass Kinder und Jugendliche aufgrund eines geringen Einkommens der Eltern vom kulturellen und sozialen Leben ausgeschlossen werden. Es kann auch für ältere (volljährige) Personen – bis zum Alter von 24 Jahren – gelten, wenn diese noch zur Schule gehen. Das Bildungs- und Teilhabepakt greift zum Beispiel, wenn Kinder oder Jugendliche bzw. deren Eltern Arbeitslosengeld II (ALG II), den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhalten.

Die finanzielle Unterstützung umfasst den Schulbedarf (150 Euro) (Mittagessen und SchülerInnenbeförderung sind kostenlos), den sogenannten Teilhabebetrag (15 Euro pro Monat, zum Beispiel für Sportverein etc.), oder auch für Nachhilfeunterricht, sofern die Versetzung gefährdet ist.

Coaching

Das Ziel beim Coaching ist es, sich in bestimmten Themen weiterzuentwickeln und unterstützt zu werden. Das kann zum Beispiel das Thema Familie, Beruf oder Beziehung sein. Durch ein Coaching können auch verschiedene Fragestellungen beantwortet oder Herausforderungen bewältigt werden. Ein Coach begleitet eine Person oft über einen längeren Zeitraum. Es werden persönliche Gespräche geführt und Übungen gemacht. Durch ein Coaching kann man sich hinterfragen und sowohl sein Leben als auch die Beziehungen verbessern.

Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist eine Behörde, die es in jeder Kommune gibt. Das Einwohnermeldeamt ist unter anderem dafür da, bestimmte Dokumente auszustellen. So kann man hier einen Personalausweis, ein Führungszeugnis oder Reisepass erhalten. Darüber hinaus ist das Einwohnermeldeamt auch dafür zuständig, seinen Wohnort an-, ab- oder umzumelden. Der eigene Wohnsitz ist ausschlaggebend für die Zuständigkeit des jeweiligen Einwohnermeldeamts. (siehe auch: Polizeiliches Führungszeugnis, polizeiliche Anmeldung)

Elterngeld

Das Elterngeld unterstützt Eltern, die sich nach der Geburt um die Kinderbetreuung kümmern und deswegen kein oder ein geringeres Einkommen haben. Das Elterngeld beträgt bis zu 67 Prozent des Nettoeinkommens des Elternteils, der sich um die Kinderbetreuung kümmert. Es hängt somit davon ab, wie viel man vor der Geburt des Kindes verdient hat. Im Internet findet man einen Elterngeldrechner (Link: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner), bei dem überprüft werden kann, wie viel Geld einem zusteht. Wo man den Antrag auf Elterngeld stellen muss, ist von dem jeweiligen Bundesland abhängig. Eine Liste der Antragsformulare findet man hier (Link: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/antragsformulare).

Elternzeit

Damit sich Eltern nach einer Schwangerschaft um ihr Kind kümmern können, gibt es die Elternzeit. Während dieser Zeit ist man von der Arbeit freigestellt und kann sich eine Auszeit nehmen. Man bekommt während der Elternzeit Geld vom Staat in Form von Elterngeld. Damit man die Elternzeit in Anspruch nehmen kann, muss diese mindestens sieben Wochen vor Beginn auf der Arbeit schriftlich gemeldet werden. Die maximale Elternzeit beträgt 36 Monate je Kind. Während dieser Zeit ist man auch vor Kündigung geschützt.

Erstausstattung (für das Baby)

Familien, die Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten, können für ihr Neugeborenes eine Erstausstattung beantragen. Diese erhalten die Familien zusätzlich zu der finanziellen Unterstützung des ALG II. Die Summe, die für die Erstausstattung übernommen wird, hängt vom Einzelfall und dem jeweiligen Bundesland ab. Der Antrag kann beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Dafür werden Mutterpass, Personalausweis und Nachweise zum Einkommen benötigt. Am besten wird der Antrag zwischen der 15. und 25. Schwangerschaftswoche gestellt.

Erwerbsfähigkeit / erwerbsfähig

Um Leistungen vom Jobcenter zu bekommen, muss man erwerbsfähig sein. Man gilt als erwerbsfähig, wenn man dem Arbeitsmarkt unter normalen Bedingungen zur Verfügung stehen kann. Als Maßstab zählt hier eine Mindestanzahl von täglich 3 Stunden, an denen man grundsätzlich arbeiten könnte. Falls man nicht erwerbsfähig ist, kann man kein ALG II beantragen. Dafür ist dann die Sozialhilfe zuständig.

Erwerbstätigkeit / erwerbstätig

Erwerbstätige Menschen kommen einer Tätigkeit nach, für die man einen Lohn erhält. Damit ist also gemeint, dass man für seine Arbeit bezahlt wird. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, in welchem Arbeitsverhältnis man steht, also ob man zum Beispiel Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.

 

Familienleistungen

In Deutschland bekommt man als Elternteil und Familie bestimmte Leistungen, um das Leben der Eltern zu unterstützen. Welche Leistungen man erhält, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Welche genau das sind, kann man hier erfahren (Link: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/infotool-familienleistungen ).

Frühe Hilfen

Eltern werden und Eltern sein kann sehr herausfordernd sein. Aus diesem Grund gibt es die Frühen Hilfen. Verschiedene Fachkräfte aus Bereichen wie Gesundheit, Jugendhilfe und Frühförderung kommen in diesem Netzwerk zusammen und bieten unterschiedliche Unterstützung an. Die Angebote der Frühen Hilfen sind freiwillig und kostenlos. Die Frühen Hilfen bieten beispielsweise Sprechstunden oder die Vermittlung von Hebammen an. Hier (Link: https://www.elternsein.info/fruehe-hilfen/was-sind-fruehe-hilfen/) erhält man weitere Informationen über die Frühen Hilfen.

Geburtsurkunde

Die Eltern erhalten die Geburtsurkunde für ihr Kind, wenn sie dieses beim Standesamt angemeldet haben. Dort wird die Geburtsurkunde ausgestellt. Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes des Kindes. Welche Unterlagen für diese Anmeldung vorliegen müssen, ist unterschiedlich. Bei dem zuständigen Standesamt kann man sich direkt informieren, welche Dokumente eingereicht werden müssen.

Die Geburtsurkunde ist ein sehr wichtiges Dokument, das für viele andere Leistungen, wie zum Beispiel Kindergeld, erforderlich ist, und sollte daher schnellstmöglich nach der Geburt beantragt werden.

Geburtsvorbereitungskurs (Kurs zur Vorbereitung auf die Geburt)

Geburtsvorbereitungskurse dienen zur Vorbereitung auf die Geburt. Sie sind nicht nur für die werdenden Mütter gedacht, sondern können auch von Vätern bzw. Paaren besucht werden. Inzwischen gibt es ein vielseitiges Angebot an Kursen, Workshops und Seminaren. Am besten informiert man sich bei den behandelnden ÄrztInnen, bei Beratungsstellen oder im Internet nach Angeboten in seiner direkten Umgebung. Die Kosten für den Kurs übernimmt in den meisten Fällen die zuständige Krankenkasse.

Der Umfang eines Geburtsvorbereitungskurses liegt zwischen 12 bis 14 Einheiten. Da meistens Doppelstunden stattfinden, erstreckt sich der Kurs auf eine Gesamtdauer von ca. 6 Wochen.

Gemeinsames Sorgerecht (siehe auch: Sorgerecht)

Eltern teilen sich in den meisten Fällen das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind. Sind die Eltern nicht verheiratet, so müssen sie sich über das gemeinsame Sorgerecht einig sein. Sind sie sich einig, kann das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden. Dies geschieht über die Abgabe einer entsprechenden Erklärung beim Jugendamt oder Notar.

Geschütztes Marktsegment (M-Schein)

Das so genannte „Geschützte Marktsegment“ wurde in Berlin eingerichtet, um wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zu unterstützen. Durch eine Kooperation zwischen Bezirksämtern und Wohnungsunternehmen werden für diese Personen Wohnungen zur Verfügung gestellt. Es bekommen dadurch auch Menschen die Chance auf eine Wohnung, die auf dem normalen Wohnungsmarkt keine Möglichkeit dafür hätten. 

Für die Aufnahme in das Geschütze Marktsegment ist ein Mindestaufenthalt in Berlin von einem Jahr notwendig. Den Antrag für die Aufnahme stellt man bei dem zuständigen Bezirksamt. Unter diesem Link findet man weitere Informationen: (https://www.berlin.de/lageso/soziales/geschuetztes-marktsegment/)

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Menschen in Deutschland bei Krankheit ab. Diese Versicherung übernimmt die Zahlungen, die sich beispielsweise aus einer Krankheit ergeben, sei es beim Arzt/der Ärztin oder im Krankenhaus. Ehegatt/innen und unterhaltsberechtigte Kinder sind mitversichert,  Familienmitglieder sind in der Regel mitversichtert. Falls man nicht auf eine andere Art versichert ist, zum Beispiel über eine private Versicherung, ist die gesetzliche Krankenversicherung für alle Mensch in Deutschland Pflicht. Es werden nicht nur die Kosten bei Krankheit übernommen, sondern auch bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung versichert gegen Schäden, die man in alltäglichen Situationen selbst verursacht hat. Die Versicherung kommt finanziell für den Schaden auf, sodass man ihn nicht selbst bezahlen muss. Voraussetzung  für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist, dass man nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Grob fahrlässig kann zum Beispiel sein, wenn man das Smartphone gut sichtbar auf dem Tisch liegen lässt, wenn man allein im Cafe sitzt und dann auf die Toilette geht. Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden Menschen sinnvoll. Kinder und Ehe- oder Lebenspartner, die im gleichen Haushalt wohnen, können mitversichert sein. Die Kosten der Versicherung muss jede Person selber tragen. Abhängig vom Anbieter kann eine Versicherung zwischen 50-150 Euro im Jahr kosten.

Hausratsversicherung

Diese Versicherung ist dafür gedacht, den persönlichen Besitz zu schützen. Wenn es also zu Situationen kommt, in denen dein Hausrat beschädigt oder zerstört wird, greift die Versicherung. Beispielhaft können Schäden genannt werden, die durch Wetter, Feuer, Vandalismus oder Leitungswasser entstanden sind. Schäden, die man selbst verschuldetet hat, sind hingegen nicht versichert. Das Abschließen dieser Versicherung ist keine Pflicht. Man kann sich selbst dazu entscheiden und sich einen entsprechenden Anbieter suchen.

Hebamme

Hebammen begleiten Frauen und Familien während der Schwangerschaft, Entbindung und auch danach. Sie geben Unterstützung und Hilfestellungen bei Fragen rund um die Geburt und versorgen Mütter in der intensiven Zeit der Schwangerschaft. Sie helfen durch Pflege, Tipps und Ratschläge und sorgen auch dafür, dass es Mutter und Baby gut geht. Alle Schwangeren haben einen Anspruch auf eine Hebamme. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse. Da jede Mutter unterschiedliche Ansprüche an eine Hebamme hat und auch Sympathie und ein gutes Gefühl eine große Rolle spielen, ist es am besten, sich selbst eine Hebamme zu suchen. Eine Hebamme findet man am besten durch das eigene soziale Umfeld wie Freunde, Bekannte oder ArbeitskollegInnen. Auch behandelnde ÄrztInnen, Apotheken und Krankenkassen können hier weiterhelfen.  

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Institution, die Eltern unterstützt. Es gibt zahlreiche Angebote, Projekte und Maßnahmen, die dafür da sind, die Bedingungen für den Alltag der Familien zu verbessern. Dabei geht es um Themen rund um Bildung, Erziehung und Betreuung. Um Hilfe als Elternteil zu bekommen, muss man sich bei dem Jugendamt melden und einen Termin für eine erste Beratung ausmachen. In diesem Termin wird dann besprochen, welche Hilfe am besten geeignet ist.

Kaution/Mietkaution

Eine Kaution muss meist dann gezahlt werden, wenn man eigenständig eine Wohnung anmietet. Diese Kaution ist eine Sicherheit für VermieterInnen, falls man seine finanziellen Verpflichtungen als MieterIn nicht nachkommt, also etwa die Miete nicht zahlen kann. Die Höhe der Kaution darf höchstens drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung) betragen und wird nach dem Auszug zurückgezahlt, wenn man die Wohnung nicht in einem schlechten Zustand hinterlässt.

Kautionsdarlehen (Darlehen für die Kaution)

Wenn man eine Wohnung anmietet, muss man oft eine Kaution zahlen. Wer arbeitslos ist und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, kann beim zuständigen Jobcenter eine Kostenübernahme in Form eines Darlehens beantragen, wenn man die Kaution sonst nicht zahlen kann.  Die Kaution wird dann in Form eines Darlehens vom Jobcenter übernommen. Das bedeutet, dass man das Geld an das Jobcenter zurückzahlen muss. Die Rückzahlungen sind zinsfrei. Oft ist man jedoch verpflichtet, 10 % seines Regelsatzes im Monat für die Rückzahlung zu verwenden. Man sollte sich also überlegen, ob diese Option in Frage kommt.

Kinderbetreuungsplatz (Platz für Kinderbetreuung)

Die meisten Eltern wünschen sich für ihr Kind einen Betreuungsplatz, sobald das Kind ein gewisses Alter erreicht hat. Dieser sollte schnellstmöglich nach der Geburt beantragt werden, da es zu längeren Wartezeiten kommen kann. In Deutschland ist der Bedarf nach Betreuungsplätzen nämlich sehr hoch. Bestenfalls lässt man sich also bereits während der Schwangerschaft durch eine Beratungsstelle wie das Jugendamt beraten. Hier erhält man hilfreiche Tipps und Handlungsempfehlungen.

Kindergeld

Das Kindergeld ist dafür da, um Eltern im Hinblick auf die Unterhaltskosten für ihre Kinder finanziell etwas zu entlasten bzw. zu unterstützen. Dazu muss es in der Regel bei der Familienkasse der Arbeitsagentur – bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst: beim Arbeitgeber – beantragt werden. Derzeit beträgt es 204 Euro für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte und 235 Euro für das vierte Kind. Diese Leistung wird in jedem Fall für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Für ältere Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gibt es Kindergeld, wenn diese eine Ausbildung oder Studium absolvieren. Kinder, die arbeitslos sind, bekommen es bis zum 21. Lebensjahr.

Zum 1.1.2021 ist eine Erhöhung des Kindergeldes auf 219 Euro für das erste und zweite Kind, 224 Euro für das dritte und 250 Euro für das vierte Kind vorgesehen.

Kinderreisepass

Möchte man mit seinem Kind in das Ausland verreisen, so kann ein Kinderreisepass notwendig sein. Diesen kann man bei dem zuständigen Bürgeramt beantragen. Für den Antrag wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)

Das Kinderuntersuchungsheft ist dafür da, die Erkenntnisse aus den sogenannten U-Untersuchungen zu dokumentieren. Auf diese Weise erhalten Eltern und behandelnde ÄrztInnen einen umfangreichen und strukturierten Überblick über den Gesundheitszustand und die Entwicklung des Kindes. Das gelbe Heft wird der Mutter nach der Entbindung übergeben. Es muss gut aufbewahrt werden, damit es zu allen Vorsorgeuntersuchungen mitgebracht werden kann. (siehe auch: U-Untersuchungen)

Kinderzuschlag

Eltern können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse gestellt werden. Normalerweise erhältst Du den Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, musst du den Kinderzuschlag neu beantragen.

Kita-Gutschein

Ein Kita-Gutschein wird in manchen Bundesländern – z.B. Berlin, Hamburg – an Eltern ausgegeben. Auf ihm steht, für wie viele Stunden ein Kind pro Tag oder Woche in der Kita oder bei einer Tagespflegeperson sein kann und dafür Förderung vom Staat erhält. Der Kita-Gutschein ist beim Jugendamt der zuständigen Kommune (in Berlin: Bezirk) zu beantragen. Mit diesem Gutschein können die Eltern dann ihr Kind in einer Kita anmelden und bekommen hoffentlich einen Platz. Im Detail ist es komplizierter, darauf können wir hier jedoch leider nicht eingehen.

Klassenrat

Der Klassenrat fördert das positive Miteinander  der SchülerInnen einer Klassengemeinschaft. Es ist eine zumeist wöchentliche Sitzung, in der SchülerInnen und Schüler zum großen Teil eigenständig über Probleme, Herausforderungen, gemeinsame Aktivitäten und Ziele der Klasse sprechen und Vereinbarungen festhalten. Im Fokus steht das Lösen von Konflikten. Die Lehrkraft organisiert und hält den Rahmen. Die Vergabe fester Rollen an die SchülerInnen mit klaren Rechten und Pflichten trägt entscheidend zum Gelingen des Klassenrats bei.

Kur (Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur)

Wenn der Alltag als Familie belastend ist und man vor vielen Herausforderungen steht, kann eine Auszeit notwendig sein. Insbesondere dann, wenn man unter gesundheitlichen Beschwerden leidet. Das können beispielsweise Schlafstörungen, Angstzustände, Erschöpfung oder Rückenschmerzen sein. Dann geht es darum, Kraft und Energie zu tanken, um seinen Alltag, die Erziehung und Verantwortung gegenüber dem Kind meistern zu können. Eine Kur kann ein hilfreicher Weg sein, einmal Pause zu machen und auf diese Weise seine Gesundheit zu stärken. Informationen rund um eine Kur findet man in verschiedenen Beratungsstellen und im Internet. Gerade als Elternteil gibt es bestimmte Kuren, die man gemeinsam mit seinem Kind machen kann. Das sind dann die sogenannten Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren. Informationen dazu findest du hier. (Link: https://www.muettergenesungswerk.de)

Kurzarbeit

Wenn es dem Arbeitgeber wirtschaftlich nicht gut geht, kann er seine MitarbeiterInnen vorrübergehend in die Kurzarbeit schicken. Durch diese Maßnahme sind die Angestellten vor einer Kündigung geschützt und gleichzeitig wird der Arbeitgeber wirtschaftlich entlastet. Am Ende des Monats bekommt man in Kurzarbeit 60 Prozent des üblichen Gehalts. Wenn man Kinder hat und in Kurzarbeit ist, bekommt man am Ende des Monats 67 Prozent. Mehr Informationen über die Höhe des Kurzarbeitergeldes erhält man bei der örtlich zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

Lohnfortzahlung

Wenn man als ArbeitnehmerIn durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, für einen gewissen Zeitraum zu arbeiten, so wird der Lohn dennoch weiterhin in voller Höhe ausgezahlt. Dies ist gesetzlich festgeschrieben und betrifft einen Zeitraum von maximal 42 Tagen (6 Wochen). Wichtig ist, dass man den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informiert und eine Bescheinigung vom Arzt vorzeigt.

Maskenpflicht

Die sogenannte Maskenpflicht wurde in Deutschland im Verlauf der Corona-Pandemie eingeführt. Ziel ist es, sich und andere Menschen vor dem Coronavirus zu schützen. Das Tragen einer Maske ist meist in Supermärkten, Gastronomiebetrieben und den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Die genauen Regelungen unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Mittlerweile ist es so, dass man ein Bußgeld zahlen muss, wenn man die Maske in den benannten Situationen nicht trägt. Wie die genauen Regeln der verschiedenen Bundesländer sind, erfährst du hier (Link: https://corona-was-darf-ich.de)

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (Bescheinigung über Freiheit von Mietschulden)

Diese Bescheinigung hilft bei der Anmietung einer neuen Wohnung. Sie gehört zu den gängigen Bewerbungsunterlagen für eine Wohnung. Das Dokument bestätigt, dass man seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem letzten Mietverhältnis fristgerecht nachgekommen ist und keine Schulden mehr hat. Auf diese Weise gewinnt der oder die neue VermieterIn einen positiven ersten Eindruck und Vertrauen. Vordrucke für die Bescheinigung gibt es im Internet. Man kann sie auch ganz einfach selber schreiben und Kontakt zu ehemaligen Vermietern aufnehmen. Diese müssen lediglich unterschreiben, dass man das Mietverhältnis schuldenfrei aufgelöst hat.

Mutterpass

Der Mutterpass ist ein wichtiges Dokument für jede werdende Mutter. Sobald man von seiner Schwangerschaft erfährt und in ärztlicher Behandlung ist, wird der Mutterpass ausgestellt und fortlaufend mit wichtigen Daten und Informationen gefüllt. Das Dokument bietet damit umfangreiche Erkenntnisse aus Untersuchungen, medizinischen Tests und persönlichen Angaben der Mutter. Es ist sehr wichtig, den Mutterpass gut aufzubewahren und bei sämtlichen Untersuchungen mitzubringen. Auf der Grundlage der Informationen im Mutterpass wird die Schwangerschaft geplant und bestmöglich weitere Behandlungen und Untersuchungen abgestimmt.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld unterstützt werdende Mütter, die ihrer beruflichen Tätigkeit aus Schutzgründen nicht mehr nachkommen können. Das Geld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Hier wird auch der Antrag gestellt. Insgesamt kann man pro Tag bis zu 13 Euro erhalten. Gezahlt wird in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn man zuvor in einem Arbeitsverhältnis stand. Für den Antrag wird eine Bescheinigung für den voraussichtlichen Entbindungstermin benötigt.

Mutterschutzfrist

In Deutschland gibt es ein Gesetz, welches schwangere Frauen und Mütter schützen will. Dies betrifft insbesondere den Zeitraum vor und nach der Entbindung. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber die (werdende) Mutter nicht beschäftigen. Vor der Geburt gilt in der Regel eine Frist von 6 Wochen. Nach der Geburt sind es dann noch einmal 8 Wochen, in denen die Mutter nicht arbeiten darf. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich diese Frist auch erhöhen. Dies trifft dann zu, wenn es sich beispielsweise um eine Frühgeburt oder eine Mehrlingsgeburt handelt. Für die Einhaltung der Fristen muss der Arbeitgeber eine schriftliche oder mündliche Mitteilung über die Schwangerschaft erhalten. 

Mutterschutzgesetz (Gesetz für den Schutz der Mutter)

Schwangere Frauen und Mütter in verschiedenen Lebensbereichen zu schützen, ist durch das Mutterschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz wurde am 01. Januar 2018 noch einmal erneuert und verbessert. Insbesondere geht es bei den Neuregelungen um den Schutz der Mutter am Arbeitsplatz, dem Schutz vor Kündigung und die Sicherung des Einkommens. Ziel ist es, die Rolle der Mutter wertzuschätzen und durch das Gesetz einen Beitrag für die Vereinbarkeit zwischen Mutter-Sein und der Arbeitswelt zu erreichen. Umfangreiche Informationen bekommst du hier (Link: https://www.bmfsfj.de/blob/94398/48fc0f204ab8fbdf11e75804a85262d4/mutterschutzgesetz-data.pdf)

Negativbescheinigung Sorgerecht

Die Negativbescheinigung wird umgangssprachlich auch Sorgeerklärung genannt. Dieses Dokument kann meist online bei der zuständigen Kommune beantragt werden. Es wird beispielsweise von Kindergärten oder Schulen verlangt. Mit diesem Dokument wird ersichtlich, dass eine nichtverheiratete Mutter eines Kindes die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind hat. Für die Ausstellung des Dokuments ist die Geburtsurkunde des Kindes notwendig.(Siehe auch: Sorgerecht, gemeinsames Sorgerecht)

Polizeiliche Anmeldung

Bei der polizeilichen Anmeldung geht es darum, dass die Behörden in Deutschland wissen, wo man seinen Wohnsitz hat und erreichbar ist. Grundsätzlich sagt das Gesetz, dass sich alle Menschen mit einer Wohnadresse bei den Behörden anmelden müssen, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten. Die polizeiliche Anmeldung erfolgt beim Einwohnermeldeamt oder im zuständigen Bürgeramt.

Rechtsanspruch

Rechtsanspruch heißt es dann, wenn man einen rechtlichen Anspruch auf eine Leistung hat. Diese Leistung kann man auch einklagen, wenn sie nicht erfüllt wird. So gibt es beispielsweise ein Gesetz, in dem steht, dass alle Kinder ab einem Jahr einen Anspruch auf einen Kita-Platz haben. Bekommt man dann keinen Kita-Platz, z.B. weil es nicht genügend Plätze gibt, dann kann man zur Not auch vor Gericht gehen und diesen Platz einklagen. Das ist in einer Rechtsvorschrift festgelegt. Deshalb nennt man das dann Rechtsanspruch.

 

Regenbogenfamilien

Für gleichgeschlechtliche Paare oder transgeschlechtliche Elternteile mit Kindern gibt es in Deutschland einen Begriff: Regenbogenfamilien. Eine Regenbogenfamilie ist also auch eine Familienform. Diesen Paaren ist es seit dem Oktober 2017 möglich, eine Ehe einzugehen. Damit haben sie fast alle Rechte, die auch heterosexuellen Ehepaaren zustehen. Das betrifft zum Beispiel das Adoptionsrecht. Weitere Informationen findet man unter diesem Link (https://www.regenbogenportal.de)

Rundfunkbeitrag

In Deutschland muss jeder Mensch ab dem 18. Lebensjahr Rundfunkgebühren zahlen, sobald ein eigener Haushalt bewohnt wird. Wenn man sich eine Wohnung mit anderen Personen teilt, muss nur ein Beitrag gezahlt werden. Weitere Informationen findest du unter diesem Link (Link: https://www.rundfunkbeitrag.de) (siehe auch: Rundfunkgebührenbefreiung)

Rundfunkgebührenbefreiung (Befreiung von den Gebühren der GEZ)

In Deutschland muss jeder Mensch ab dem 18. Lebensjahr Rundfunkgebühren zahlen, sobald ein eigener Haushalt bewohnt wird. Wenn man sich eine Wohnung mit anderen Personen teilt, muss nur ein Beitrag gezahlt werden. Normalerweise wird der Antrag per Post versendet. Auf diesem Weg erhält man eine Kundennummer und muss seine Daten angeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich von der Zahlungspflicht befreien lassen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn du Leistungen vom Jobcenter beziehst. Um eine Befreiung der Zahlung zu bekommen, muss man einen Antrag ausfüllen. Das kannst du schriftlich machen oder online unter diesem Link (Link: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html)

Schufa-Auskunft

Dieses Dokument wird besonders dann benötigt, wenn man eine Wohnung anmieten möchte. VermieterInnen wollen auf diesem Weg erfahren, wie der oder die potenzielle MieterIn in der Vergangenheit mit Zahlungsverpflichtungen umgegangen ist. Das Dokument gibt also Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person und das vergangene Zahlungsverhalten. Dafür werden beispielsweise Daten von Telefonanbietern oder Banken ausgewertet und in der Schufa-Auskunft gespeichert. Durch eine Zahl, den sogenannten Score, erkennt man dann, wie kreditwürdig man eingeschätzt wird. Die Skala reicht von 0 bis 1000, wobei 1000 der ideale Wert ist. Eine Schufa-Auskunft kann man einmal im Jahr kostenlos beantragen. Weitere Informationen findet man hier (Link: https://www.schufa.de/index.jsp)

Schulanmeldung

In Deutschland gibt es eine Schulpflicht. Es ist also notwendig, dass das Kind zur Schule geht, sobald es ein gewisses Alter erreicht hat. Damit ein Kind in die Schule gehen kann, muss es erst einmal angemeldet werden. Die Anmeldung ist meist schon 1 ½ Jahre vor der Einschulung notwendig. Eine allgemeine Regel dafür gibt es jedoch nicht. Stattdessen ist das Verfahren für die Anmeldung abhängig von dem Wohnort, in dem die Familie wohnt. Generell werden die Eltern von dem Schulverwaltungsamt angeschrieben und über die nächsten Schritte informiert. Mit diesem Brief erhält man auch die Informationen, welche Schule für das Kind in Frage kommt. Folgende Unterlagen sind für eine Anmeldung in der Schule notwendig:

  • Der Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Die Geburtsurkunde des schulpflichtigen Kindes
  • Die Briefe, die man von dem Schulverwaltungsamt erhalten hat

Schwangerschaftsmehrbedarf (Mehrbedarf in Schwangerschaft)

Falls Leistungen vom Jobcenter bezogen werden, kann man in einer Schwangerschaft einen Mehrbedarf beantragen. Dadurch erhält man zusätzlich zu seinem Regelbedarf eine Summe, die besondere Kosten deckt. So ist die finanzielle Zusatzleistung beispielsweise für spezielle Ernährung, Pflegeprodukte oder Schwangerschaftsbekleidung gedacht. Um das Geld zu bekommen, muss man dem Jobcenter seine Schwangerschaft mitteilen. Die Höhe der Zusatzleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird von den MitarbeiterInnen des Jobcenters ausgerechnet.

Sorgerecht

Unter dem Wort Sorgerecht versteht man das elterliche Recht und die Pflicht, sein Kind zu versorgen und zu erziehen. Das Sorgerecht gilt bis zur Volljährigkeit des Kindes. Nach der Geburt steht der Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht zu. Durch eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt kann die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Auf diese Weise teilen sich beide Eltern das Sorgerecht und sind damit auch gemeinsam für das Kind verantwortlich.

Starke-Familien-Gesetz

Das Starke-Familien-Gesetz soll Familien mit kleinen Einkommen stärken und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder schaffen. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert. Der Kinderzuschlag stieg von 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind und wurde für Alleinerziehende geöffnet. Auch das Bildungs- und Teilhabepaket wurde verbessert: Beispielsweise stieg das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro und die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen nun weg. 

Steuer-Identifikationsnummer

Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer, die – einmal angelegt – eine/n Steuerpflichtige/n das ganze Leben über begleitet und für die Steuerzahlung genutzt wird. Sie wird umgangssprachlich auch Steuer-ID genannt und ersetzt nach und nach die bisherige Steuernummer.

Jeder steuerpflichtige Bürger besitzt so eine Nummer. Man findet sie auf Lohnsteuerbescheinigungen, auf dem Einkommenssteuerbescheid oder auf Informationsschreiben vom Finanzamt. Falls man seine Nummer vergessen hat, kann man eine schriftliche Anfrage bei dem Bundeszentralamt für Steuern stellen.

Steuerklassen

Jede/r SteuerzahlerIn wird in Deutschland einer bestimmten Steuerklasse zugeteilt. Von ihr hängt ab, wie hoch die monatlichen Abzüge vom Bruttoeinkommen sind, wenn man erwerbstätig ist. Insgesamt gibt es 6 unterschiedliche Steuerklassen und die Zuordnung hängt vor allem vom Familienstand ab. Verheiratete Personen können ihre Steuerklassen unterschiedlich verteilen: Sind beide Partner in Steuerklasse vier, dann werden sie besteuert, als wären sie alleinstehend. Oft hat der/die bessere verdienende Person Steuerklasse drei und zahlt eher weniger Steuern, während die weniger verdienende Person, die dann in Steuerklasse fünf eingeordnet ist, vergleichsweise hohe Steuern zahlt.

Wer einen zweiten Job hat, wird in diesem immer in der Steuerklasse sechs eingeordnet und zahlt meist vergleichsweise hohe Steuern für dieses Zweit-Einkommen.

Allerdings spielt die Steuerklassenverteilung im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs oder der Einkommensteuererklärung dann keine Rolle mehr und alle Ehepaare zahlen bei gleichem zu versteuerndem Einkommen gleich hohe Steuern. Das heißt, die Steuerklasse spielt „nur“ beim Steuerabzug vom monatlichen Bruttoeinkommen eine Rolle.

Teilzeitbeschäftigung

Von einer Teilzeitbeschäftigung spricht man meist, wenn jemand weniger als 36 Stunden pro Woche arbeitet. Der Arbeitgeber hat Beschäftigten nach Möglichkeit den Teilzeitwunsch zu erfüllen, so steht es im Gesetz und er darf Teilzeitbeschäftigte auch nicht gegenüber anderen, die Vollzeit arbeiten, benachteiligen. Wie flexibel man die Teilzeit gestalten kann, hängt vom Arbeitgeber und dem Arbeitsvertrag ab – ob nur an vier Tagen oder mit weniger als sieben oder acht Stunden pro Tag. Oft gehen ArbeitnehmerInnen aus persönlichen Gründen Teilzeitbeschäftigungen ein. Gründe dafür könnten die bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf, die Balance zwischen Arbeit und Freizeit oder auch eine zusätzliche Tätigkeit sein. (siehe auch: Vollzeitbeschäftigung)

U-Untersuchungen (Vorsorgeuntersuchungen)

In diesen ärztlichen Untersuchungen wird von fachlicher Seite geprüft, ob das Kind gesund ist und sich in einer altersgemäßen Entwicklung befindet. Auf diese Weise können Gesundheitsrisiken erkannt werden. So wird zum Beispiel geschaut, ob das Kind Stoffwechsel- oder Hormonstörungen hat. Zusätzlich dazu werden Informationen über Gewicht und Größe dokumentiert. Auch die Beratung durch Kinder- und Jugendärzte ist ein großer Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen. So werden die Eltern zu Themen wie Ernährung und medizinischer Versorgung informiert. Hinzu kommt eine Einschätzung der ÄrztInnen hinsichtlich der sozialen Entwicklung des Kindes und der Interaktion zwischen den Eltern und dem Kind. So können zum Beispiel psychische Probleme oder auch Misshandlungen und Überforderung schneller erkannt werden. In Deutschland besteht eine Pflicht, diese Untersuchungen wahrzunehmen. Aus diesem Grund erhalten Eltern per Post immer eine Erinnerung. Werden die Termine nicht wahrgenommen, so ist das Jugendamt oder Gesundheitsamt dazu berechtigt, sich im Haushalt der Eltern über den gesundheitlichen Zustand des Kindes zu vergewissern. Bis zum 18. Lebensjahr sind insgesamt 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos. Eine Übersicht über die verschiedenen U-Untersuchungen findet man hier: (Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html

)

Unbezahlte Urlaubstage

Jede Person, die bei einem Arbeitgeber angestellt ist, hat ein Recht auf bezahlten Urlaub. Manchmal reichen die Urlaubstage nicht aus, z.B. weil Kinder krank werden, man ein Familienmitglied pflegen muss oder über seine Urlaubstage hinaus Erholungszeit wünscht oder benötigt. In diesen Fällen kann man mit dem Arbeitgeber sprechen und nach unbezahlten Urlaubstagen fragen. Diese Tage werden nicht von den bezahlten Urlaubstagen abgerechnet.  Es besteht seitens des Arbeitgebers allerdings auch keine Pflicht, die unbezahlten Urlaubstage zu bewilligen. Falls die unbezahlten Urlaubstage genehmigt werden, so erhält man während dieser Zeit keinen Lohn. Der Krankenversicherungsschutz besteht für einen Zeitraum von höchstens 4 Wochen weiter – anschließend muss der Arbeitgeber den/die Mitarbeiter/in abmelden und man muss sich selbst um einen Krankenversicherungsschutz kümmern.

 

 

Unterhalt für Kinder (Kindesunterhalt)

Alle Kinder in Deutschland haben einen Anspruch auf Unterhalt. Damit ist gemeint, dass Kindern ein bestimmter Betrag zusteht. Auf diese Weise ist ein Kind wirtschaftlich abgesichert. Wenn die Eltern zusammenleben und sich einen Haushalt teilen, ist das mit dem gemeinsamen Unterhalt meist kein Problem. Wenn die Eltern getrennt sind und auch in verschiedenen Haushalten leben, müssen bestimmte Unterhaltszahlungen getätigt werden. Dafür ist in der Regel der Elternteil zuständig, der das Kind nicht überwiegend betreut. Voraussetzung dafür ist, dass der Elternteil leistungsfähig ist, den Unterhalt also bezahlen kann. Bei der Höhe des Unterhalts kommt es auf verschiedene Voraussetzungen an. Die Höhe ist also fest vorgegeben und kann hier (Link: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf) berechnet werden.

 

Unterhaltsvorschuss

Diese Hilfe ist für Elternteile, die alleinerziehend sind. Wenn Alleinerziehende keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom Vater oder von der Mutter für das Kind erhalten, kann man den Unterhaltsvorschuss beantragen. Zuständig dafür ist das örtliche Jugendamt, an das man sich wenden kann. Für den Unterhaltsvorschuss gibt es keine Einkommensgrenze. Es wird nach dem Alter des Kindes gestaffelt:

  • Für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 165 Euro
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 220 Euro
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 293 Euro

Urlaubstage

Jede/r ArbeitnehmerIn hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und Erholung. Der Mindestanspruch beträgt 20 Tage, ausgehend von einer 5-Tage-Woche. Meist hat man aber 25 oder 30 Tage Urlaub. Während der Urlaubstage wird das Gehalt weitergezahlt. Der volle Urlaubsanspruch gilt, wenn man mindestens sechs Monate gearbeitet hat.  

Möchte man Urlaub machen und für einen bestimmten Zeitraum nicht arbeiten, so muss man Urlaubstage bei seinem Arbeitgeber einreichen.

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft ist notwendig, wenn die beiden Elternteile bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind. Auf diese Weise stellt man das geteilte Sorgerecht für das Kind sicher. Die Anerkennung kann in verschiedenen Ämtern erfolgen. Man kann beispielsweise im Jugendamt oder zum Standesamt gehen. Im Jugendamt ist der Antrag meist kostenfrei. Generell können jedoch Kosten in Höhe von bis zu 30,00 Euro anfallen. Folgende Unterlagen müssen für eine Anerkennung eingereicht werden:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass vor der Geburt

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) ist eine Interessenvertretung für Einelternfamilien. Er unterstützt getrennte Eltern dabei, ihr Leben als Alleinerziehende selbstbewusst in die Hand zu nehmen. Sie setzen sich für ein offenes Familienbild, die Akzeptanz von Einelternfamilien und deren Gleichstellung mit anderen Familienformen ein. Außerdem wollen sie die flexible Kinderbetreuung ausbauen und vieles mehr (https://www.vamv.de/vamv-startseite).

 

Vollzeitbeschäftigung

In Deutschland unterscheidet man zwischen einer Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit. Meist gilt eine Beschäftigung von mehr als 36 Stunden als Vollzeitbeschäftigung. Im Einzelfall kann es aber Abweichungen geben, je nachdem, was der Arbeitgeber als grundsätzliche Arbeitszeit in seinem Unternehmen angegeben hat. (siehe auch: Teilzeitbeschäftigung)

Vorsorgeuntersuchung

Wenn man ein Kind erwartet, sind Vorsorgeuntersuchungen bei ÄrztInnen eine wichtige Routine während der Schwangerschaft. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird der Mutter auch der sogenannte Mutterpass ausgestellt. Zuständig dafür sind meist die FrauenärztInnen.

Wohnberechtigungsschein (WBS)

In Deutschland gibt es sogenannte Sozialwohnungen, die mit staatlichen Mitteln für Menschen zur Verfügung gestellt werden, die nicht genügend Einkommen haben. Um eine dieser Wohnungen anmieten zu können, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Das heißt, der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass man für die Anmietung einer Sozialwohnung in Frage kommt.

Ein Wohnberechtigungsschein muss beim Wohnungsamt der jeweiligen Gemeinde beantragt werden und gilt für jeweils ein Jahr.

Voraussetzung für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins sind beispielsweise bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese Einkommensgrenzen sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden, hängt ebenfalls von dem zuständigen Wohnungsamt ab. Am besten informiert man sich über die jeweiligen Internetplattformen oder direkt persönlich bei den SachbearbeiterInnen. Ist der Wohnberechtigungsschein abgelaufen, kann man erneut einen Antrag stellen. Zusätzlich dazu gibt es Personengruppen, deren Antrag mit erhöhter Dringlichkeit behandelt wird. Das ist zum Beispiel bei werdenden Müttern der Fall.

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss für die Mietkosten, sofern das Einkommen nicht ausreicht, um die Miete daraus zu bezahlen. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie z.B. dem örtlichen Mietspiegel. Um Wohngeld zu bekommen, muss man einen Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde stellen.

Zuzahlungsbefreiung für die Krankenkasse

Personen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und mindestens 18 Jahre alt sind, müssen sich an den Ausgaben beteiligen, die zum Beispiel bei dem Erwerb von Medikamenten entstehen. Dies nennt man Zuzahlungen. Damit PatientInnen nicht über ihre Möglichkeiten hinaus finanziell belastet werden, gibt es die sogenannte Belastungsgrenze. Diese orientiert sich an den jährlichen Bruttoeinnahmen der Person und liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens. D.h. man muss höchstens Zuzahlungen bis zu einem Betrag leisten, der zwei Prozent Ihres Bruttoeinkommens entspricht – wer also Bruttoeinnahmen von 10.000 Euro im Jahr hat, zahlt höchstens 200 Euro zu. Bei chronisch kranken Menschen liegt die Grenze bei einem Prozent.

Um die Befreiung zu erhalten, müssen alle Unterlagen vorliegen. Das heißt es ist notwendig, Belege über die Zuzahlungen aufzubewahren und der Krankenkasse vorlegen zu können. Der Antrag für die Befreiung wird zusammen mit ihren Einkommensnachweisen und den Belegen bei der persönlichen Krankenkasse eingereicht. Die Krankenkasse prüft dann, ob eine Befreiung der Zahlungen in Frage kommt.