Was ist Kinderkrankengeld und wie kann ich es beantragen?
Alle wichtigen Information zum Kinderkrankengeld
Aufgrund der Corona-Pandemie kannst du im Jahr 2021 nicht nur Kinderkrankengeld beantragen wenn dein Kind krank ist, sondern auch, wenn dein Kind nicht anderweitig betreut werden kann, z.B. wenn du keinen Platz in der Notbetreuung bekommst oder die Schule deines Kindes nicht geöffnet hat. Alle notwendigen Informationen zum Kinderkrankengeld erhältst du in diesem Artikel.
1. Was ist Kinderkrankengeld?
Kinderkrankengeld können Eltern beantragen, wenn sie ihr krankes Kind zu Hause pflegen müssen und nicht zur Arbeit gehen könne. In der Corona Pandemie werden dadurch auch berufstätige Eltern unterstützt, wenn sie ihr Kind während der Kita- und Schulschließungen zu Hause betreuen müssen oder möchten, weil sie es nicht in die Notbetreuung schicken möchten oder können. Auch Eltern, die grundsätzlich im Home-Office arbeiten könnten Kinderkrankengeld beantragen, wenn Betreuungsbedarf besteht.
2. Wer kann Kinderkrankengeld beantragen?
Um Kinderkrankengeld zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden
- Berufstätigkeit der Eltern
- Betreuung muss zu Hause durch die Person gewährleistet werden, die das Kinderkrankengeld beantragt (nicht durch andere Personen oder in der Notbetreuung)
- Kinder müssen unter 12 Jahren sein
- Für Kinder mit Beeinträchtigung gibt es keine Altersbeschränkung
- Die beantragende Person und das Kind müssen gesetzlich versichert sein und einen grundsätzlichen Anspruch auf Krankengeld haben (dies kann gesetzlich krankenversicherte Selbständige oder Freiberufler/innen ausschließen, sofern diese keinen Anspruch auf Krankengeld haben).
Kinderkrankengeld kann beantragt werden, wenn die Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen haben, wenn nur eine begrenzte Notbetreuung angeboten wird oder die Präsenzpflicht ausgesetzt wird und die Kinder sich im Distanzunterricht befinden. Viele Eltern befinden sich im Home-Office und können eine Betreuung parallel nicht gewährleisten; dies gilt noch stärker für Eltern, die „regulär“ am Arbeitsplatz ihrer Arbeit nachgehen müssen.
3. Wie viele Tage Kinderkrankengeld kann ich beantragen?
Rückwirkend zum 05.01.2021 kann Kinderkranktagegeld unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden
- Kita/ Schule ist geschlossen
- Aufgrund von Quarantäne besteht ein Besuchsverbot
- Schulen müssen geschlossen bleiben
- Präsenzunterricht wird aufgehoben
- Kinderbetreuung in Kitas steht nur eingeschränkt zur Verfügung (z.B. Notbetreuung)
- Eltern erhalten die Empfehlung, ihre Kinder zu Hause zu betreuen
- Bescheinigung der Schule/ Kita
Hier zwei Beispiele wie viele Tage Kinderkrankengeld dir konkret zur Verfügung stehen.
Zwei Elternteile
Bei einem Kind hat jeder Elternteil Anspruch auf 20 Tage Kinderkrankengeld. Zwei Elternteile haben dementsprechend einen Anspruch auf 40 Tage Kinderkrankengeld.
Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Kinderkrankentage auf 40 Tage pro Elternteil. Zwei Elternteile haben einen gemeinsamen Anspruch auf 80 Tage.
Bei drei und mehr Kindern hat jeder Elternteil 45 Tage zur Verfügung. Gemeinsam haben sie einen Anspruch auf 90 Tage.
Vom Grundsatz her gilt, dass der jeweilige Elternteil, für den die Kinderkranktage beantragt werden, die Betreuung übernehmen muss. In bestimmten Fällen kann es aber eine Ausnahme davon gehen (siehe unten).
Alleinerziehende
Bei einem Kind hat eine alleinerziehende Person Anspruch auf 40 Tage Kinderkrankengeld. Bei zwei Kindern hat sie einen Anspruch auf 80 Tage und bei 3 Kindern ist die Grenze von 90 Tagen erreicht.
Allgemeines
90 Tage sind die Obergrenze, auch bei mehr als drei Kindern. Eine weitere Erhöhung ist nicht möglich. Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich die Gesamtzahl der Kinderkranktage auf das gesamte Kalenderjahr bezieht. Das heißt, schöpft ein Elternteil jetzt seinen vollen Anspruch aus (von z.B. 20 Tagen bei einem Kind), dann kann für den Rest des Jahres nur noch der/die andere Elternteil Kinderkranktage beanspruchen und nehmen. Auch Alleinerziehende können keine weiteren Kinderkranktage für 2021 nehmen, wenn sie die 40 Tage (bei einem Kind) jetzt ausschöpfen.
4. Wo kann ich es beantragen?
Den Antrag stellst du bei deiner Krankenkasse, in den meisten Fällen kannst du diesen online auf der Webseite deiner Krankenkasse oder per Post stellen. Das konkrete Vorgehen soll möglichst einheitlich von den Krankenkassen geregelt werden, bisher ist das aber noch nicht der Fall. Ansonsten informiere dich bei deiner Krankenkasse telefonisch. Sie können dir genau sagen, welche Unterlagen von dir benötigt werden. Bei einem Betreuungsengpass könnte es z.B. sein, dass du eine Bescheinigung der Kita oder der Schule brauchst. Ist dein Kind krank, benötigst du eine Bescheinigung des Kinderarztes.
5. Wieviel Geld erhalte ich für die Kinderkrankentage?
Die Krankenkasse übernimmt einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger und liegt bei ca. 67 bis maximal 100 %. Allerdings liegt die Höchstgrenze bei 112,88 Euro pro Tag.
6. Können Kinderkrankentage auf den anderen Elternteil übertragen werden?
Grundsätzlich gilt kein gesetzlicher Anspruch auf das Übertragen der Tage. Allerdings besteht in Absprache mit dem bzw. beiden Arbeitgebern die Möglichkeit, dass der Elternteil, welcher die Kinderkrankentage bereits aufgebraucht hat, sie von dem anderen Elternteil übertragen bekommt.
7. Weitere Regelungen
Was gilt für Selbstständige?
Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige haben nur dann einen Anspruch auf Kinderkranktage, wenn sie selbst einen Krankengeld-Anspruch haben und sie eine entsprechende Wahlerklärung abgegeben haben.
Was gilt für Eltern in Teilzeit Jobs?
Gesetzlich wird jeder Arbeitstag als ganzer Tag gezählt, halbe Tage sind dementsprechend nicht vorgesehen. Dies ist ein Problem in der Gesetzesgrundlage und benötigt kreative Lösungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, sodass die Arbeitszeiten flexibel angepasst werden sollten.
Was gilt für Eltern mit einem Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. In der gesetzlichen Versicherung ist man somit nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert. Der Anspruch auf Kinderkrankentage entfällt.
Was gilt für Eltern in Kurzarbeit?
Ist der Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, können Kinderkrankentage beantragt werden. Allerding dürfen Kurzarbeitergeld und Kinderkrankengeld nicht gleichzeitig bezogen werden.
Quellenangaben
- Bundesministerium für Gesundheit (18.01.2021)
- ZDF Artikel (18.01.2021): Kitas und Schulen im Shutdown. Was Sie zu Kinderkrankentagen wissen müssen.
- Sandra Maria Runge (Fachanwältin) (19.01.2021): Instagram Beitrag zur Erweiterung des Corona- Kinderkrankengeld.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (27.01.2021): Fragen und Antworten zum Kinderkrankentagen und zu Kinderkrankengeld.
- Spiegel Artikel von Zobel, Hanna (28.01.2021): Corona Kinderkrankentage. So kommen Sie an Ihr Geld.
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