Alleinerziehend – allein verantwortlich?
Was jetzt für dich wichtig wird!
Wenn sich Eltern trennen, bleibt manchmal ein Elternteil allein mit dem Kind zurück. Wichtig ist dann zu wissen, dass es viel Unterstützung gibt. Wir haben in unserem Glossar in 14 Sprachen die Begriffe zusammengetragen, die du kennen musst, wenn du alleinerziehend für ein Kind verantwortlich wirst.
Die erste Ansprechperson bei Fragen rund um den Unterhalt ist das Jugendamt
Deine erste Ansprechperson ist das Jugendamt. Hier kannst du eine Beistandschaft beantragen, dann wird das Jugendamt aktiv und unterstützt dich dabei, Ansprüche auf Unterhalt beim nicht-zahlenden Elternteil durchzusetzen. Wenn der Versuch keinen Erfolg hat, gibt es die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dieser wird vom Staat bezahlt.
Interessant ist auch das „Starke-Familien-Gesetz“, das seit 2020 Familien mit mittlerem Einkommen und den Kinderzuschlag für Alleinerziehende betrifft. Hier lohnt es sich womöglich, ältere Anträge erneut zu stellen, wenn man damals keinen Erfolg hatte.
Wer zu wenig Geld für einen Anwalt hat, kann immer einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Die Eigenbeteiligung beträgt hier nur 15 Euro.
Wie bezahle ich die Kita und meine Wohnung?
Aber wer übernimmt zum Beispiel die Kosten für die Kita, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht? Wichtig ist zu wissen, dass Alleinerziehende einen Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige haben. Auch ein Kita-Gutschein kann für dich möglich sein.
Falls du Arbeitslosengeld bekommst, gibt es für dich und dein Kind auch Alleinerziehenden-Mehrbedarf und Anspruch auf Erstausstattung für das Baby. Hinzu kommen weitere Familienleistungen, wie beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld und Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
Sollte einmal alles zu viel werden und das Wohnen allein zu anstrengend, kann es nötig sein, für eine Weile in vorübergehendes Betreutes Wohnen zu wechseln. Hier muss man nicht mehr alles alleine machen, sondern man wird von ErzieherInnen und SozialarbeiterInnen im Alltag unterstützt.
Wie viele Tage im Jahr kann ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank wird?
Sollte das Kind krank werden und du stehst in einem Arbeitsverhältnis, hast du 20 Arbeitstage im Jahr, die du bei Krankheit des Kindes nehmen kannst. Für jedes weitere Kind kommen noch einmal 20 Tage hinzu. Und auch eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur kann man beantragen, wenn einmal ein paar Wochen Auszeit nötig sind.
Doch es ist wichtig, immer daran, zu denken, dass es viele andere Mütter und Väter gibt, die in derselben Situation sind. Deshalb kann es helfen, sich zusammenzuschließen und Erfahrungen auszutauschen. Hier gibt es beispielsweise den Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Bestimmt gibt es auch eine Gruppe ganz in deiner Nähe!
Unser Glossar wird kontinuierlich für dich mit neuen Begriffen erweitert.
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