Schule ist für alle da!

So sichert ihr euch finanzielle Unterstützung

Als Eltern habt ihr es ständig mit Fachbegriffen und Formularen zu tun. Ihr müsst mit verschiedenen Ämtern sprechen, eure Dokumente bereithalten und Formulare ausfüllen. Wir von der ElternHotline stellen deshalb viele wichtige Begriffe und Anträge für euch und die Kinder vor. Unser Glossar gibt’s in 14 Sprachen. Damit ihr immer Bescheid wisst.

Schule ist für alle da!

Alle Kinder müssen in Deutschland in die Schule. Das stellt die Schulpflicht sicher – und deshalb kosten öffentliche Schulen auch nichts. So haben alle Menschen die Chance ihren eigenen Weg zu gehen, unabhängig von ihrer Herkunft. Hausunterricht ist deshalb nicht nötig und auch nicht gestattet. Aber auch ohne Eintrittsgebühr fallen immer mal wieder auch Rechnungen für Schulkinder an.

Pausenbrote, Schulranzen, Stifte – aber auch Bücher oder Nachhilfe wollen bezahlt werden. Deshalb gibt es vom Staat Unterstützung für alle diejenigen, die trotz kleiner finanzieller Mittel ihren Kindern eine Schulzeit ohne Einschränkung ermöglichen wollen.

Welche finanziellen Hilfen gibt es vom Staat, wenn ich Kinder habe?

Für jedes eurer Kinder erhaltet ihr vom Staat einen monatlichen Betrag: Das Kindergeld. Für das 1. und 2. Kind sind das jeweils 204 Euro im Monat. Ihr beantragt das Kindergeld bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Es wird auf jeden Fall für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Gibt es Unterstützungen für meine Ausgaben in der Schulzeit?

Das Bildungs- und Teilhabepaket hilft, wenn ihr Arbeitslosengeld II (ALG II), den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhaltet. Es gibt Zuschuss zum Schulbedarf (150 Euro) und das Mittagessen und die Schülerbeförderung sind kostenlos. Der Teilhabebetrag (15 Euro pro Monat) gilt zum Beispiel für den Sportverein oder auch für Nachhilfeunterricht.

Wie finanziere ich den Distanzunterricht?

Wegen der Corona-Pandemie ist es jetzt üblich, dass Kinder zusätzlich zum Schulunterricht auch Distanzunterricht haben. Von zu Hause aus arbeiten sie mit einem Notebook oder Tablet an ihren Schulaufgaben. Solche Geräte werden entweder von der Schule direkt gestellt oder das Geld aus dem Bildungspaket kann dafür verwendet werden. Auch beim Jobcenter kann ein Antrag auf Kostenübernahme für ein Tablet gestellt werden, wenn Arbeitslosengeld bezogen wird und das Tablet für den Unterricht unerlässlich ist.

Kann ich BAföG bekommen?

Wenn ihr Kinder habt und einen eigenen Haushalt führt, aber SchülerInnen seid, dann ist es vielleicht eine gute Idee, BAföG zu beantragen. Ihr erhaltet vom Staat einen günstigen Zuschuss. Das Geld kriegt ihr immer monatlich ausgezahlt.

Wenn die Kinder einen weiten Schulweg haben, weil keine geeignete Schule näher am Wohnort liegt, also 3-mal die Woche über 2 Stunden hin- und zurück müssen, dann kannst du für sie BAföG beantragen.

Für BAföG-Angelegenheiten geht ihr direkt zum Amt für Ausbildungsförderung in eurer Stadt. Dort beantragt ihr euren Zuschuss.

Was ist, wenn meine Kinder schon in der Berufsschule sind?

Die Berufsausbildungsbeihilfe hilft, wenn ein Kind schon in der Ausbildung ist und der Lohn nicht für den eigenen Lebensunterhalt reicht. Die gibt’s aber nur, wenn das Kind nicht mehr bei euch zu Hause wohnt. Die Schule und der Betrieb sind dann auch noch so weit weg, dass ein Kind nicht jeden Tag hin- und zurückfahren kann. Die Bundesausbildungsbeihilfe beantragt ihr direkt bei der Agentur für Arbeit.


Als Eltern habt ihr es ständig mit Fachbegriffen und Formularen zu tun. Ihr müsst mit verschiedenen Ämtern sprechen, eure Dokumente bereithalten und Formulare ausfüllen. Wir von der ElternHotline stellen deshalb viele wichtige Begriffe und Anträge für euch und die Kinder vor. Unser Glossar gibt’s in 14 Sprachen. Damit ihr immer Bescheid wisst.

Themen

Artikel zum Thema