Frühe Hilfen
Unterstützung in den ersten Lebensjahren
Kinder bringen neue Chancen und Herausforderungen in dein Leben, dir werden viele neue und fremde Situationen begegnen, in denen du dich unsicher fühlst oder viele Fragen aufkommen. Das ist ganz normal, schließlich warst du vorher noch nicht in dieser Situation. Jedes Kind und jede Familie bringen individuelle Voraussetzungen und Stärken in ihren verschiedenen Lebenslagen mit sich.
Die Frühen Hilfen bieten eine Auswahl an kostenlosen Angeboten, von unterschiedlichen Fachkräften, die euch als Eltern in allen erdenklichen und herausfordernden Lebenslagen mit Kindern unterstützen können.
In diesem Artikel erwarten dich verschiedene Tipps und Hinweise, die dir dabei helfen dich im deutschen Bürokratiedschungel zurechtzufinden. Alle fett gedruckten Wörter sind mit unserem Glossar verlinkt, dort findest du auch Hilfen wie und wo du bestimmte Gelder beantragst. Wir beginnen bei der Geburt und den Rechten von werdenden Müttern, was zu tun ist, damit beide Eltern das Sorgerecht erhalten, wie du an einen Kindergartenplatz kommst und welche finanzielle Unterstützung du beantragen kannst, wenn du plötzlich alleine mit deinem Kind da stehst.
Welche Rechte habe ich als werdende Mutter?
Mutterschaftsgeld unterstützt werdende Mütter, wenn das Mutterschutzgesetz greift und sie ihrer vorherigen beruflichen Tätigkeit aus Schutzgründen, zum Wohle der Mutter und des ungeborenen Kindes, nicht mehr nachgehen kann. Die Mutterschutzfrist schützt dich für einige Wochen vor und nach der Entbindung, sodass dein Arbeitgeber verpflichtet ist, dich von deiner Arbeit freizustellen, ohne dass du deine Stelle dabei gefährdest oder Angst vor einer Kündigung haben musst. In einigen Fällen kann auch ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn du beispielsweise einer Tätigkeit nachgehst, die dich als Schwangere gefährden könnten.
Wie kann ich mich auf die Geburt vorbereiten?
Du bist schwanger? Dann nichts wie los zur ersten Vorsorgeuntersuchung bei deinem/r Frauenarzt oder Frauenärztin! Hier erhältst du einen Mutterpass. Darin werden alle relevanten Informationen rund um deine Schwangerschaft festgehalten. Nimm daher regelmäßig an den Vorsorgeuntersuchungen teil, um zu gewährleisten das es dir und dem ungeborenem Kind gut geht! Um dich auf die Geburt vorzubereiten, empfiehlt es sich, an einem Geburtsvorbereitungskurs teilzunehmen. Du kannst gemeinsam mit deinem/r PartnerIn teilnehmen und lernst andere werdende Mütter kennen. Dies kann dir helfen, über deine Ängste und Sorgen zu sprechen und du lernst so einiges über den Geburtsvorgang und was dich dabei erwartet. Solche Kurse werden beispielsweise von Hebammen angeboten - viele Hebammen bewerben dies auf ihrer Internetseite, schau dich einfach um, was es bei dir in der Nähe gibt - und teilweise von den Krankenkassen bezuschusst (Informiere dich dazu bitte bei deiner Krankenkasse!). Auch nach der Geburt wird die Entwicklung deines Kindes bis zum 18. Lebensjahr in sogenannten U-Untersuchungen in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Im Kinderuntersuchungsheft (U-Heft) wird diese Entwicklung dokumentiert. Weitere Informationen dazu erhältst du bei deinem Kinderarzt.
Haben beide Elternteile automatisch das Sorgerecht?
Nach der Geburt erhältst du eine Geburtsurkunde (Diese bitte gut aufbewahren!) und spätestens jetzt sollte die Anerkennung der Vaterschaft - für unverheiratete Paare relevant! - in die Wege geleitet werden, wenn dies nicht bereits während der Schwangerschaft passiert ist. Somit kann das gemeinsame Sorgerecht zum Wohl eures Kindes sichergestellt werden. Bei Unsicherheiten kannst du eine Beistandschaft beantragen, welche dir beratend zur Seite steht.
Ich möchte nach der Geburt noch einige Zeit mit meinem Kind zu Hause bleiben. Wie ist das möglich?
Die Elternzeit stellt dich für die Zeit nach der Geburt vom Arbeitgeber frei, so kannst du dich ganz auf das Neugeborene konzentrieren. Das sogenannte Elterngeld wird vom Staat finanziert und ermöglicht dir ein gesichertes Einkommen für diese Zeit. Beides muss im Voraus beantragt werden. Bitte schau dazu in unserem Glossar nach!
Wenn dir und deiner Familie einmal alles über den Kopf wächst - vor allem bei gesundheitlichen Beschwerden - kannst du eine Kur (Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur) beantragen. Dies ermöglicht dir eine Auszeit und unterstützt dich, deine derzeitige Lebenslage besser bewältigen zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du außerdem ein Anrecht auf Familienleistungen.
Mein/e PartnerIn und ich leben getrennt. Welche finanzielle Unterstützung kann ich beantragen?
Leben Mutter und Vater getrennt, kann ein Betreuungsunterhalt eingefordert werden, dies ermöglicht dem erziehenden Elternteil eine finanzielle Unterstützung. Ansonsten besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss bei dem örtlichen Jugendamt zu beantragen. Dies kann eine Unterstützung für Alleinerziehende sein. Bist du alleinerziehend und beziehst Leistungen vom Jobcenter, kannst du gegebenenfalls Alleinerziehenden-Mehrbedarf bei deinem zuständigen Jobcenter beantragen.
Erhältst du Arbeitslosengeld II, besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung, z.B. für die Erstausstattung für das Baby, im Jobcenter zu beantragen.
Ich brauche einen Kitaplatz für mein Kind. Welche Möglichkeiten habe ich?
Damit dein Kind in einer Fremdbetreuung, wie zum Beispiel Kindertagesstätte, Kindergarten oder Kinderladen, aufgenommen werden kann, ist es notwendig, dass du einen Kinderbetreuungsplatz beantragst. In manchen Bundesländern wie Hamburg oder Berlin kann ein Kita-Gutschein beantragt werden. Dies ermöglicht einen staatlichen Zuschuss zur notwendigen Betreuungszeit, welche sich an deinen Arbeitsstunden orientiert (Vollzeit/Teilzeit). Desto mehr Stunden du arbeitest, desto länger hast du Anspruch auf die Betreuung deines Kindes.
Bitte bedenke, dass in diesen Absätzen die Themen nur kurz angerissen werden können. Bist du unsicher, hast du Fragen oder benötigst weitere Unterstützung, dann kontaktiere unser Coaching Team - sie helfen dir gerne weiter!
Unser Glossar wird kontinuierlich für dich mit neuen Begriffen erweitert.
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