Ab in die Schule!
Was ihr für die Einschulung wissen müsst.
Als Eltern habt ihr es ständig mit Fachbegriffen und Formularen zu tun. Ihr müsst mit verschiedenen Ämtern sprechen, eure Dokumente bereithalten und Formulare ausfüllen. Wir von der ElternHotline stellen deshalb viele wichtige Begriffe und Anträge für euch und die Kinder vor. Unser Glossar gibt’s in 14 Sprachen. Damit ihr immer Bescheid wisst.
Jeden Sommer gehts aufs Neue los! Die Kinder warten schon gespannt auf ihre Einschulung. Was tun? Hier haben wir euch eine Reihe wichtiger Begriffe zum Start in die Schulzeit zusammengestellt.
Klickt euch gern auch in unser ausführliches Glossar. So könnt ihr jede Erklärung im Detail nachlesen.
Schulpflicht
In Deutschland gehen alle Kinder in die Schule. Meistens ist das eine öffentliche Schule, aber es kann auch eine private sein, die vom Staat anerkannt ist. Die Schulpflicht beginnt je nach Bundesland, wenn Kinder an einem bestimmten Tag (dem Stichtag) zwischen 5 und 7 Jahre alt sind. Schulpflicht ist zu Ende, wenn ein Kind 18 Jahre alt wird (aber im Saarland und Thüringen gilt sie bis 21).
Hausunterricht
In Deutschland darf nur in ganz besonderen Ausnahmen zu Hause unterrichtet werden. Zum Beispiel wenn SchülerInnen wegen Behinderung oder Krankheit nicht reisen können.
Hausunterricht ist nicht dasselbe wie Homeschooling.
Von Homeschooling wird gesprochen, wenn Kinder in Sondersituationen (wie der Corona-Pandemie) zu Hause ihre Schulaufgaben machen müssen.
Stichtag für die Einschulung
Für gewöhnlich werden Kinder zwischen 6 und 7 eingeschult. In den meisten Bundesländern ist der Stichtag für die Einschulung der 30. Juni. Das heißt also, wer bis zum 30. Juni 6 Jahre alt geworden ist, wird zum kommenden Schuljahr eingeschult.
Kann-Kind
„Kann-Kind“ heißt, dass ein Kind erst nach dem Stichtag 6 wird, aber schon eingeschult werden kann - falls ihr euch als Eltern das wünscht. In vielen Bundesländern sind es Kinder, die noch bis zum Jahresende 6 Jahre alt werden.
Einschulungsuntersuchung
Die sogenannte Einschulungsuntersuchung muss jedes Kind vor dem Schulbeginn absolvieren. Das macht ihr beim Kinderarzt oder der Kinderärztin. Dabei wird versucht, mit verschiedenen Tests die Entwicklung des Kindes einzuschätzen.
Es gibt eine körperliche Untersuchung und außerdem einen Hör- und Sehtest.
Schulanmeldung
Wann ein Kind für die Schule angemeldet werden muss, hängt von eurem Wohnort ab. Normalerweise werdet ihr vom Schulverwaltungsamt angeschrieben. Das sagt euch dann, auf was ihr als Nächstes achten müsst.
Im Brief steht auch, welche Schule für das Kind in Frage kommt.
Folgende Unterlagen müsst ihr dann für die Anmeldung organisieren:
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Geburtsurkunde des Kindes
- Die Briefe, die ihr vom Schulverwaltungsamt erhalten habt
Meistens erhaltet ihr dann im Mai oder Juni vor Schulbeginn den Aufnahmebescheid von der Schulleitung.
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket hilft, wenn ihr Arbeitslosengeld II (ALG II), den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhaltet. Es gibt Zuschuss zum Schulbedarf (150 Euro) und das Mittagessen und die Schülerbeförderung sind kostenlos. Der Teilhabebetrag (15 Euro pro Monat) gilt zum Beispiel für den Sportverein oder auch für Nachhilfeunterricht.
Distanzunterricht
Durch den Lockdown in der Corona-Krise mussten alle SchülerInnen zu Hause bleiben. Deshalb gab des Distanzunterricht mithilfe von Notebooks oder Tablets. Denn alle Kinder haben weiterhin das Recht auf Schulbildung - auch in einer Krise. In manchen Bundesländern wird jetzt der Distanzunterricht in der Schulordnung verankert.
Mithilfe unseres ElternHotline-Glossars bewegt ihr euch etwas sicherer durch den Dschungel von Anträgen und Formularen. Schaut rein, wenn ihr nach längeren Erklärungen sucht oder euch noch weitere Begriffe interessieren. Wir gehen alle Einträge persönlich durch und halten die Liste immer aktuell.
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