Regelungschaos in den Schulen: Schulen bis Ende Januar zu – oder auch nicht

Aktualisierung der Regelungen zum Schulunterricht jetzt online (Stand: 8.1.2021, 21h)

Auf den ersten Blick hatten die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag eine klare Regelung beschlossen: „Die Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen“. Aber schon kurz danach galt dies alles nicht mehr und die ersten Länder begannen, eigene und andere Regelungen vor. Wir geben hier einen Überblick über den aktuellen Stand für alle Länder.

Regelungschaos in den Schulen: Schulen bis Ende Januar zu – oder auch nicht

Schulschließung oder nicht?

Hier fassen wir die Regelungen der einzelnen Bundesländer zusammen (Stand: 8.1.2021, 21h)

Baden-Württemberg

Grundschulen: Schulen bleiben vorerst geschlossen. Baden-Württemberg zielt darauf ab Kitas und Schulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen, abhängig vom Pandemiegeschehen.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Distanzlernen wird angeboten. Anders als für die Grundschulen und Abschlussklassen, gibt es für die weiterführenden Schulen scheinbar keine entsprechende Festlegung, die Schulen ab dem 18. Januar wieder öffnen zu wollen. Die Schulen entscheiden individuell darüber, ob Abschlussklassen ergänzend zum Distanzlernen, Präsenzangebote erhalten, um die Prüfungsvorbereitungen zu ermöglichen.

Bayern

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst bis zum 29.1.2021 keinen Präsenzunterricht geben. Die Faschingsferien werden abgesagt, Zwischenzeugnisse gibt es jetzt am 5. März

Weiterführende Schulen: In den weiterführenden Schulen wird es zunächst bis zum 29.1.2021 keinen Präsenzunterricht geben. Die Faschingsferien werden abgesagt, Zwischenzeugnisse gibt es jetzt am 5. März. Für Abschlussklassen wird es Sonderregelungen geben und die Abschlussprüfungen werden verschoben.

Berlin

Grundschulen: Stand 8.1.2021 18 Uhr bleibt es für die Grundschulen zumindest bis zum 24.1.21 beim bisherigen Distanzunterricht.

Weiterführende Schulen: Stand, 8.1.2021 18h soll es ab dem kommenden Montag an den weiterführenden Schulen lediglich für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 ein Präsenzangebot (ohne Präsenzpflicht) mit maximal halben Klassen geben. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler bleibt es bis zum 24.1.2021 beim Distanzunterricht.

Brandenburg

Grundschulen: In den Grundschulen wird es zunächst bis zum 22.1. keinen Präsenzunterricht geben.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen zumindest bis zum 22.1. ausgesetzt. Für Abschlussklassen und Förderschulen wird es Sonderregelungen geben.

Bremen

Grundschulen: In der Woche vom 11. Januar wird es eine Übergangswoche geben: Klassen 1 bis 6 können am Präsenzunterricht teilnehmen, jedoch ist die Anwesenheitspflicht bis zum Monatsende ausgesetzt. Unterrichtsteilnahme wird dennoch für die Klassen 1 bis 6 empfohlen.

Weiterführende Schulen: Ab 11 Januar wird für die Klassen 7 bis 9 ein Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht angestrebt. Für Abschlussklassen wird es Sonderregelungen geben.

Hamburg

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben, sondern Distanzunterricht.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Für Abschlussklassen wird es Sonderregelungen geben.

Hessen

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Für Abschlussklassen wird es Sonderregelungen, wie Präsenzunterricht geben.

Mecklenburg-Vorpommern

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben. Geplant ist Präsenzunterricht ab dem 18. Januar, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert unter 50 liegt.

Weiterführende Schulen: In den weiterführenden Schulen wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben. Die Klassen 5 bis 6 sollen voraussichtlich ab dem 18. Januar Präsenzunterricht erhalten, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Inzidenzwert unter 50 liegt. Abschlussklassen bilden die Ausnahme und erhalten voraussichtlich ab 11. Januar wieder Präsenzunterricht.

Niedersachen

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben. Kinder erhalten Materialien zum Lernen. Eine Notbetreuung wird angeboten. Ab 18. Januar gehen Grund- und FörderschülerInnen in ein Wechselmodell und werden in geteilten Klassen unterrichtet.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Für Abschlussklassen wird es Sonderregelungen geben.

Nordrhein-Westfalen

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Für Abschlussklassen wird es Sonderregelungen geben. Klausuren und Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie in den Klassen 12 und 13 an beruflichen Gymnasien und in Abschlussklassen werden ermöglicht.

Rheinland-Pfalz

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben. Frühestens ab 25. Januar sollen die Klassen in den Wechselunterricht gehen, wenn die Infektionslage dies erlaubt.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Frühestens ab 25. Januar sollen die Klassen 5 und 6 in den Wechselunterricht gehen, wenn die Infektionslage dies erlaubt. Für Abschlussklassen besteht ab 18. Januar die Möglichkeit pro Woche 2x im Präsenzunterricht zu beschulen. Frühestens ab 25. Januar sollen die Klassen 5 und 6 in den Wechselunterricht gehen, wenn die Infektionslage dies erlaubt.

Saarland

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Für Abschlussklassen wird es Sonderregelungen geben, sie sollen bereits am 11. Januar in den gestaffelten Präsenzunterricht zurückkehren. Für Abschlussklassen besteht

Sachsen

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Für Abschlussklassen wird es ab 18. Januar Präsenzunterricht geben.

Sachsen-Anhalt

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Für Abschlussklassen wird es Sonderregelungen geben.

Schleswig-Holstein

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Ab 11. Januar sollen Abschlussklassen voraussichtlich Lern- und Vorbereitungsangebote im Präsenz erhalten.

Thüringen

Grundschulen: In der Grundschule wird es zunächst keinen Präsenzunterricht geben.

Weiterführende Schulen: Bis Ende Januar wird der Präsenzunterricht für SchülerInnen an weiterführenden Schulen ausgesetzt. Für Abschlussklassen wird es Sonderregelungen geben.

Nur noch Treffen mit maximal einer weiteren Person erlaubt - für Kinder gilt das nicht immer

Anders als bisher darf man sich zukünftig nur noch mit höchstens einer Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Das ist eine starke Einschränkung gegenüber der bisherigen Regelung. Grundsätzlich wurden dabei auch die Sonderregelungen für Kinder aufgehoben. Sie wurden bisher nicht mitgezählt, das gilt am dem 10.1. nicht mehr, sofern es keine landesspezifischen Sonderregelungen gibt (siehe unten). D.h. in den meisten Ländern dürfen auch Kinder nur noch einen Freund oder eine Freundin treffen.

Dies gilt nicht für die Länder:

Baden-Württemberg: Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Bayern: Kinder unter 3 Jahren werden nicht mitgezählt.

Berlin: Bei Alleinerziehenden werden deren Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren nicht mitgezählt.

Bremen: Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Nordrhein-Westfalen: Kinder aus dem eigenen Haushalt der „anderen“ Person werden nicht mitgezählt.

Schleswig-Holstein: Kinder unter 15 Jahren, welche von Familienangehörigen betreut werden, sowie pflegebedürftige Angehörige sind von dieser Regel ausgenommen.

Sachsen-Anhalt: Private Treffen sind auf 5 Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regel ausgenommen, d.h. sie werden nicht mitgezählt.

Dürfen die Kinder ihre Freunde treffen?

Kinder dürfen zukünftig nur noch einen Freund oder eine Freundin treffen. In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gelten die folgenden Ausnahmeregelungen:

Baden-Württemberg: Kinder unter 14 Jahren werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt.

Bremen: Kinder bis 14 Jahre werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt.

Nordrhein-Westfalen: Kinder aus dem eigenen Haushalt der „anderen“ Person werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt.

Schleswig-Holstein: Kinder unter 15 Jahren, welche von Familienangehörigen betreut werden, sowie pflegebedürftige Angehörige sind von dieser Regel ausgenommen und werden nicht mitgezählt.

Sachsen-Anhalt: Private Treffen sind auf 5 Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regel ausgenommen, d.h. sie werden nicht mitgezählt.

 

Die anderen Regelungen sind nach dem derzeitigen Informationsstand weiterhin gültig. Wir führen sie hier noch einmal der Vollständigkeit halber auf:

Notfallbetreuung in Kitas und Schulen

In allen Ländern gibt eine Notfallbetreuung. Die Details, für wen eine Notfallbetreuung gilt, legen die Länder fest und sind daher in dem Beschluss nicht aufgeführt. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer findest du hier.

Naheliegend ist, dass dies vor allem für Eltern gelten wird, die weiterhin „normal“ am Arbeitsplatz arbeiten müssen und/oder zum sogenannten versorgungsrelevanten Bereich zählen.

Ausweitung der Zahl der Kinderkrankheitstage

Für Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder zuhause betreuen müssen, wird die Zahl der sogenannten Kinderkrankheitstage um 10 erhöht, bei alleinstehenden Eltern um 20 Tage. D.h. die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil der Lohnausfallkosten. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.

Weitere mögliche Hilfen für Eltern

Anders als im Frühjahr enthalten die Vereinbarungen ein paar Formulierungen, durch die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf etwas einfacher gemacht werden soll. Allerdings kann man darüber diskutieren, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen.

Zum einen werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgefordert, soweit wie möglich und flexibel Home office zu ermöglichen. Für alle Betriebe, die ohnehin schließen müssen, sind diese Vorschläge kein Problem. In vielen anderen Fällen wird das nicht möglich sein. Dies gilt umso mehr, als keine Kompensationszahlungen benannt und es unklar ist, ob dies im Rahmen von Überbrückungshilfen aufgefangen werden kann. Was du tun kannst, um offensiv mit dieser Situation umzugehen, haben wir hier beschrieben.

Ferner sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, dass Eltern für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub bekommen. Der Vorschlag mit dem bezahlten Urlaub ist sicherlich für Eltern hilfreich. Allerdings bleibt leider unklar, wie der Arbeitgeber dafür gegebenenfalls entschädigt und die damit verbundenen Kosten aufgefangen werden sollen.

Wie geht es denn dann ab dem 31. Januar 2021 weiter?

Die beschlossenen Regelungen gelten zunächst bis zum 31. Januar 2021. Wie es danach weitergeht, entscheiden die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 25. Januar. Folgt man den Aussagen einzelner Beteiligter in der Pressekonferenz im Anschluss an das Treffen, dann dürfte es auch nach dem 31. Januar noch Einschränkungen geben. Welche das sind, wird vom Infektionsgeschehen Ende Januar abhängen.

Länderhoheit

Wichtig ist auch, dass die Bundesländer für die konkrete Umsetzung verantwortlich sind und die Regelungen im Rahmen der Vereinbarungen anpassen können. Unsere Website Corona-was-darf-ich gibt Auskunft über die weiteren Regelungen in den Bundesländern.

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