Kitas und Schulen öffnen als erstes – Entscheidung liegt bei den Ländern

Ansonsten: Lockdown bis zum 7. März verlängert.

Es war offensichtlich eine schwierige Sitzung, wenn man die Stimmung bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Besprechung von Kanzlerin und Ministerpräsidentinnen bzw. Ministerpräsidenten und die bisweilen spitzen Reaktionen auf Fragen der Presse als Kriterium heranzieht.

Kitas und Schulen öffnen als erstes – Entscheidung liegt bei den Ländern

Länder entscheiden, wann Kitas und Schulen wieder geöffnet werden

Bereits in den letzten Tagen hat sich die Entscheidung angekündigt, dass die Kitas und Schulen als erstes wieder öffnen werden. Die Entscheidung liegt bei den Ländern. Sachsen und einige andere Länder haben bereits angekündigt, dass sie Schulen – sofern die positive Entwicklung der Inzidenzzahlen anhält – ab kommenden Montag (15. Februar) langsam wieder öffnen wollen. Die konkreten Schritte wollen die Länder ab heute (Donnerstag, 11. Februar) festlegen. Wir werden Euch über unsere Seite Corona-was-darf-ich sowie in unseren Beiträgen auf dem Laufenden halten.

Für die Eltern bedeutet das, dass sie langsam wieder darauf hoffen können, dass sie ihre Kinder nicht mehr dauerhaft und jeden Tag betreuen müssen. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die konkrete Umsetzung vielfach die Hoffnungen und Erwartungen nicht erfüllen werden – für manche Eltern wird diese Öffnung auch zu früh kommen. Für die Kinder ist es oft anders: sie wollen oft möglichst schnell wieder in die Kita bzw. Schule gehen, auch um ihre Freundinnen und Freunde endlich wieder zu sehen.

Notfallbetreuung in Kitas und Schulen bleibt sicherlich oft noch Realität

Auch wenn sich eine langsame und schrittweise Öffnung von Kitas und Schulen abzeichnet, wird es sicherlich in den meisten Fällen weiterhin nur eine Notfallbetreuung geben. Auch hier gilt, dass die Länder die konkreten Regelungen, wer die Notbetreuung nutzen darf, festlegen. Wir werden unsere Seite Corona-was-darf-ich aktualisieren, sobald die neuen Regelungen feststehen.

 

Ansonsten bleiben fast alle anderen Regelungen, die für Euch als Eltern wichtig sind, weiterhin – und bis zum 7. März – gültig.

 

Ausweitung der Zahl der Kinderkrankheitstage

Für Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder zuhause betreuen müssen, wurde die Zahl der sogenannten Kinderkrankheitstage um 10 erhöht, bei alleinstehenden Eltern um 20 Tage. D.h. die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil der Lohnausfallkosten. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.

Im Prinzip reicht es, dass die Präsenzpflicht ausgesetzt bzw. die Kitas nicht besucht werden sollen. Lasst euch das von der Kita- oder Schulleitung bescheinigen und legt diese Bescheinigung der Krankenkasse vor.

Home office soll verstärkt ermöglicht werden

Die Arbeitgeber sind aufgefordert, dass ihre Beschäftigten möglichst die Arbeit im Home office ermöglicht werden soll. Konkret heißt es dazu, dass „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen“. In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, sollen möglichst wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort im Büro anwesend sein.

Diese Regelung gilt bis Mitte März.

Weiterhin: Nur Treffen mit maximal einer weiteren Person erlaubt

Wie auch bereits in den letzten Wochen, darf man auch in den kommenden Wochen nur mit höchstens einer Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Weiterhin heißt es nun auch, dass es sich möglichst um eine feste Person bzw. um eine möglichst kleine Zahl an festen Personen handeln solle.

Das ist weiterhin eine sehr starke Einschränkung, die gerade für Kinder und Jugendliche nur schwer einzuhalten ist. Wir raten dennoch, möglichst darauf zu achten, dass der Kreis der Freundinnen und Freunde möglichst klein ist.

Ansonsten werden im Beschluss der Kanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten keine spezifischen Regelungen für Kinder erwähnt. Allerdings haben verschiedene Länder hier Ausnahmeregelungen festgelegt; die konkreten Regelungen variieren aber von Land zu Land. Siehe zu den Regelungen in Deinem Bundesland hier.

Dürfen die Kinder ihre Freunde treffen?

Im Grundsatz dürfen Kinder auch weiterhin nur noch einen Freund oder eine Freundin treffen. Insbesondere für kleinere Kinder ist das eine unnötige Härte. Wie erwähnt gibt es dazu in mehreren Bundesländern Ausnahmeregelungen (siehe hier).

Wie geht es denn dann ab dem 7. März 2021 weiter?

Die beschlossenen Regelungen gelten zunächst bis zum 7. März 2021. Wie es danach weitergeht, entscheiden die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 3. März. Bis dahin soll eine Arbeitsgruppe bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie entwickeln soll.

Länderhoheit

Wichtig ist auch, dass die Bundesländer für die konkrete Umsetzung verantwortlich sind und die Regelungen im Rahmen der Vereinbarungen anpassen können. Unsere Website Corona-was-darf-ich gibt Auskunft über die weiteren Regelungen in den Bundesländern.

 

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