Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Umsetzung soll restriktiv sein.
Beschlüsse von Kanzlerin und Ministerpräsidenten vom 19. Januar - Der schnelle Überblick für Eltern und Familien
Wie in den kommenden Wochen mit Kitas und Schulen verfahren werden sollte, war offensichtlich einer der zentralen Diskussionspunkte der Corona-Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag. Am Ende steht eine scheinbar klare Regelung beschlossen, die aber natürlich Interpretationsspielraum lässt.
Kita- und Schulschließungen werden fortgesetzt und sollen restriktiver umgesetzt werden
Der für Eltern und Kinder wichtigste Beschluss betrifft die Fortsetzung der bisher geltenden Maßnahmen. D.h. Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar geschlossen bleiben. Die Umsetzung der Kita- und Schulschließungen soll restriktiv erfolgen. Das heißt, die Schulen bleiben geschlossen bzw. es wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Im Grundsatz bleibt es somit bei dem, was die Länder zuletzt umgesetzt haben – ob es Änderungen geben wird, werden die Länder in den nächsten Tagen festlegen.
Begründet wird die Verlängerung der Kita- und Schulschließungen insbesondere damit, dass „es Hinweise gebe, dass sich die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV 2-Virus auch stärker unter Kindern verbreite“.
Für die Eltern bedeutet das, dass sie ihre Kinder in den allermeisten Fällen zuhause betreuen müssen – wie bereits in den vergangenen Wochen sowie beim Lockdown im Frühjahr 2020.
Notfallbetreuung in Kitas und Schulen
Es wird sicherlich weiterhin eine Notfallbetreuung geben, ob die Regelungen verschärft werden oder nicht, wird sich in den nächsten Tagen zeigen, wenn die Länder die neuen Verordnungen beschließen. Wir werden unsere Seite Corona-was-darf-ich aktualisieren, sobald die neuen Regelungen feststehen.
Ausweitung der Zahl der Kinderkrankheitstage
Für Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder zuhause betreuen müssen, wurde die Zahl der sogenannten Kinderkrankheitstage um 10 erhöht, bei alleinstehenden Eltern um 20 Tage. D.h. die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil der Lohnausfallkosten. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Im Prinzip reicht es, dass die Präsenzpflicht ausgesetzt bzw. die Kitas nicht besucht werden sollen. Lasst euch das von der Kita- oder Schulleitung bescheinigen und legt diese Bescheinigung der Krankenkasse vor.
Home office soll verstärkt ermöglicht werden
Bereits in den letzten Tagen hat es intensive Diskussionen darüber gegeben, dass Beschäftigten zunehmen die Arbeit im Home office ermöglicht werden soll. Allerdings gibt es im Beschluss keine konkrete Festlegung, wie die Regelung zum Home office konkret aussehen soll. Stattdessen heißt es, dass „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen“. Hierzu soll das Bundesministerium für Areit und Soziales eine Verordnung vorlegen, die befristet bis zum 15. März gelten soll.
Diese Regelung gilt somit bis Mitte März und nicht nur bis Mitte Februar. Es bleibt aber abzuwarten, wie die Bestimmungen konkret aussehen werden.
Weiterhin: Nur Treffen mit maximal einer weiteren Person erlaubt
Wie auch bereits in den letzten Wochen, darf man auch in den kommenden Wochen nur mit höchstens einer Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Das ist eine starke Einschränkung gegenüber der bisherigen Regelung. Spezifische Regelungen für Kinder sind nicht benannt. Möglicherweise werden die Länder hier Ausnahmen zulassen, wie das auch in den letzten Wochen bereits der Fall war. Es ist den Kindern – und Eltern - zu wünschen.
Dürfen die Kinder ihre Freunde treffen?
Im Grundsatz dürfen Kinder auch weiterhin nur noch einen Freund oder eine Freundin treffen. Insbesondere für kleinere Kinder ist das eine unnötige Härte. Es ist den Kindern – und Eltern - zu wünschen, dass die Länder hier lockerere Vorgaben machen.
Wie geht es denn dann ab dem 15. Februar 2021 weiter?
Die beschlossenen Regelungen gelten zunächst bis zum 14. Februar 2021. Wie es danach weitergeht, entscheiden die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder „rechtzeitig vor dem 14. Februar“. Interessant ist, dass eine Arbeitsgruppe bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie entwickeln soll.
Länderhoheit
Wichtig ist auch, dass die Bundesländer für die konkrete Umsetzung verantwortlich sind und die Regelungen im Rahmen der Vereinbarungen anpassen können. Unsere Website Corona-was-darf-ich gibt Auskunft über die weiteren Regelungen in den Bundesländern.
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