Schulen und Kitas bleiben bis Ende Januar zu – Kinderkrankheitstage werden ausgeweitet
Was haben Kanzlerin und Ministerpräsidenten am 5. Januar beschlossen? Der schnelle Überblick für Eltern und Familien
Auf ihrer Sitzung am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die Verlängerung der seit Mitte Dezember geltenden Maßnahmen bis Ende Januar beschlossen. Einige Maßnahmen, wie Treffen mit Bekannten aus anderen Haushalten sowie der Bewegungsradius bei hohen Inzidenzen, werden verschärft.
Kita- und Schulschließung besteht fort
Der für Eltern und Kinder wichtigste Beschluss betrifft die Fortsetzung der bisher geltenden Maßnahmen. D.h. Kitas und Schulen bleiben bis zum 31. Januar geschlossen bzw. es wird bis dahin die Präsenzpflicht ausgesetzt. Im Detail legen die Bundesländer die Regelungen konkret fest und es kann im Einzelfall leichte Abweichungen geben, was auch die Abschlussklassen betreffen kann (siehe zu den länderspezifischen Regelungen hier).
Da anschließend in verschiedenen Bundesländern die Winterferien anstehen, gehen die Kinder in diesen Ländern erst ab dem 8. Februar wieder in die Kita oder Schule.
Für die Eltern bedeutet das, dass sie ihre Kinder in den allermeisten Fällen zuhause betreuen müssen – wie beim Lockdown im Frühjahr.
Notfallbetreuung in Kitas und Schulen
Es gibt eine Notfallbetreuung. Die Details, für wen eine Notfallbetreuung gilt, legen die Länder fest und sind daher in dem Beschluss nicht aufgeführt. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer findest du hier.
Naheliegend ist, dass dies vor allem für Eltern gelten wird, die weiterhin „normal“ am Arbeitsplatz arbeiten müssen und/oder zum sogenannten versorgungsrelevanten Bereich zählen.
Ausweitung der Zahl der Kinderkrankheitstage
Für Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder zuhause betreuen müssen, wird die Zahl der sogenannten Kinderkrankheitstage im Jahr 2021 um 10 erhöht, bei alleinerziehende Eltern um 20 Tage. D.h. jeder Elternteil hat für das Jahr 2021 insgesamt 20 Kinderkranktage, Alleinerziehende haben insgesamt 40 Kinderkranktage. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger.
Weitere mögliche Hilfen für Eltern
Anders als im Frühjahr enthalten die Vereinbarungen ein paar Formulierungen, durch die Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf etwas einfacher gemacht werden soll. Allerdings kann man darüber diskutieren, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen.
Zum einen werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgefordert, soweit wie möglich und flexibel Home office zu ermöglichen. Für alle Betriebe, die ohnehin schließen müssen, sind diese Vorschläge kein Problem. In vielen anderen Fällen wird das nicht möglich sein. Dies gilt umso mehr, als keine Kompensationszahlungen benannt und es unklar ist, ob dies im Rahmen von Überbrückungshilfen aufgefangen werden kann. Was du tun kannst, um offensiv mit dieser Situation umzugehen, haben wir hier beschrieben.
Ferner sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, dass Eltern für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub bekommen. Der Vorschlag mit dem bezahlten Urlaub ist sicherlich für Eltern hilfreich. Allerdings bleibt leider unklar, wie der Arbeitgeber dafür gegebenenfalls entschädigt und die damit verbundenen Kosten aufgefangen werden sollen.
Nur noch Treffen mit maximal einer weiteren Person erlaubt
Anders als bisher darf man sich zukünftig nur noch mit höchstens einer Person treffen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Das ist eine starke Einschränkung gegenüber der bisherigen Regelung.
Anders als bisher gibt es offenbar keine gesonderten Regelungen mehr für Kinder unter 14 Jahren. Sie wurden bisher nicht mitgezählt, das gilt am dem 10.1. nicht mehr. D.h. auch Kinder können nur noch einen Freund oder eine Freundin treffen.
Dürfen die Kinder ihre Freunde treffen?
Kinder dürfen zukünftig nur noch einen Freund oder eine Freundin treffen.
Begrenzter Bewegungsradius von 15 km um den Wohnort
In Regionen mit einer Inzidenz von mindestens als 200 Neuerkrankungen je 100.000 in den letzten 7 Tagen dürfen Personen in der Regel nur noch in einem Umkreis von 15 km von ihrem Wohnort bewegen. Ausgenommen sind sogenannte trifftige Gründe, also zum Beispiel Arztbesuche. Tagestourismus ist explizit kein trifftiger Grund.
Maßgeblich ist der Wohnort, nicht die genaue Adresse oder Straße.
Wie geht es denn dann ab dem 31. Januar 2021 weiter?
Die beschlossenen Regelungen gelten zunächst bis zum 31. Januar 2021. Wie es danach weitergeht, entscheiden die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 25. Januar. Folgt man den Aussagen einzelner Beteiligter in der Pressekonferenz im Anschluss an das Treffen, dann dürfte es auch nach dem 31. Januar noch Einschränkungen geben. Welche das sind, wird vom Infektionsgeschehen Ende Januar abhängen.
Länderhoheit
Wichtig ist auch, dass die Bundesländer für die konkrete Umsetzung verantwortlich sind und die Regelungen im Rahmen der Vereinbarungen anpassen können. Unsere Website Corona-was-darf-ich gibt Auskunft über die weiteren Regelungen in den Bundesländern.
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